Landau
Neuer Roller, altes Kennzeichen: Geldbuße und Fahrverbot

Azubi handelt sich innerhalb von drei Monaten zwei Fahrverbote und zwei Geldauflagen ein

02.04.2022 | Stand 25.10.2023, 12:10 Uhr

−Symbolfoto: Holzmann

Das Versicherungskennzeichen des alten Rollers eben mal für den neuen zu verwenden und dann noch unter Drogeneinfluss damit durch die Gegend zu fahren, ist keine gute Idee. Ein 19-Jähriger aus dem Gemeindebereich Simbach musste sich deshalb am Mittwoch vor dem Landauer Amtsgericht verantworten. Richter Florian Grotz verurteilte ihn zu einer Geldauflage von 400 Euro und einem Monat Fahrverbot. Das ist dann bereits das zweite Fahrverbot und die zweite Geldauflage innerhalb kürzester Zeit für den Auszubildenden.

Erst vor Kurzem hatte ein Gericht gegen den Beschuldigten ein einmonatiges Fahrverbot und eine Zahlung in Höhe von 500 Euro verhängt, weil er unter Drogeneinfluss mit seinem Roller am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Der Polizist, der ihn damals im Dezember 2021 aus dem Verkehr gezogen hatte, war auch dieses Mal als Zeuge vor Gericht geladen. Denn knapp drei Monate zuvor hatte derselbe Polizeibeamte den jungen Mann aus der Gemeinde Simbach schon einmal angehalten. Und um diese Fahrt ging es bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Landau.

Vor der Polizei geflüchtet

Damals, am 21. September 2021, gegen 20.35 Uhr, war der junge Mann dem Beamten aufgefallen, weil das Rücklicht seines Rollers nicht ging. Doch statt für die Verkehrskontrolle anzuhalten, ist der damals noch 18-Jährige die Hauptstraße in Landau stadteinwärts einfach weitergefahren. Die Polizei war schneller und konnte ihn einholen. Dass er sich der Verkehrskontrolle entziehen wollte, hatte einen guten Grund. Laut Aussage des Polizisten roch er sehr deutlich nach Marihuana. Die Blutentnahme in einer Klinik bestätigte den Anfangsverdacht: Der Beschuldigte hatte 1,6 Nanogramm pro Milliliter THC im Blut. Angeblich hatte er aber nicht selbst konsumiert, sondern bei einem Freund sozusagen "passiv" mitgeraucht.

Doch nicht nur das war am Mittwoch Gegenstand bei der Gerichtsverhandlung. Auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine Urkundenfälschung wurden behandelt. Im September war der junge Mann mit seinem neuen Roller, einen Peugeot Speedfighter, in Landau unterwegs. Das Nummerschild des Rollers gehörte aber zu seinem alten Kleinkraftrad, einem Piaggio. Da er ja die Haftpflichtversicherung für seinen Piaggio bezahlt hatte, ging er davon aus, dass er einfach das alte Kennzeichen für seinen neuen Roller verwenden kann. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie auch sein Verteidiger Günther Frammelsberger vor Gericht einräumte.

Richter Florian Grotz nahm ihm die Behauptung nicht ab. Dem Beschuldigten sei sicherlich bewusst gewesen, dass man das Kennzeichen nicht einfach für ein anderes Fahrzeug verwenden dürfe. Auch die Behauptung des Beschuldigten, nur passiv Cannabis konsumiert zu haben, wies er als reine Schutzbehauptung zurück. Dennoch ließ der Richter Milde walten und folgte der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe, die bei dem 19-Jährigen eine Reifeverzögerung annahm und seine schwierigen Lebensumstände betonte. Der Angeklagte absolviere gerade eine Ausbildung zum Metallbauer, musste allerdings schon den Ausbildungsbetrieb wechseln. Er habe zuvor zwar die Mittelschule besucht, habe diese aber bereits nach der achten Klasse ohne Abschluss verlassen müssen. Auch die Trennung seiner Eltern vor zwölf Jahren habe er nicht gut verkraftet.

Geldauflage in Höhe von 400 Euro

Neben der Geldauflage von 400 Euro, die an den Hospizverein Dingolfing-Landau gehen wird, und dem einmonatigen Fahrverbot muss der 19-Jährige binnen fünf Monaten drei Beratungsgespräche beim Verein 1:1 absolvieren. Denn wie er gegenüber der Jugendgerichtshilfe zugab, habe er regelmäßig und über einen längeren Zeitraum Cannabis konsumiert. Auch für die Verfahrenkosten muss er aufkommen.