Die Regierung von Niederbayern hat auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Landshut für den Ausbau der B 20 im Bereich Simbach bei Landau das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Das Vorhaben ist Teil eines umfassenden Konzepts zum abschnittsweisen dreistreifigen Ausbau (Betriebsform 2+1) der Bundesstraße südlich der A 92. Zusätzlich zu den bereits hergestellten Zusatzfahrstreifen in den Bereichen Landau, Mettenhausen, Malgersdorf sowie zum planfestgestellten, aber noch nicht gebauten Abschnitt bei Haunersdorf, sollen auf der B 20 weitere Streckenabschnitte mit sicheren Überholmöglichkeiten geschaffen werden.
Die hohe Verkehrsbelastung und der überdurchschnittliche Schwerverkehrsanteil haben zur Folge, dass trotz gestreckter Linienführung auf der B 20 kaum Überholmöglichkeiten bestehen und nur eine verminderte Reisegeschwindigkeit möglich ist. Der dadurch entstehende "Überholdruck" führt zu einem deutlich höheren Unfallrisiko.