Unerwartet gut läuft das Geschäft im Bayernpark in Reisbach (Landkreis Dingolfing-Landau), berichtet die Geschäftsführerin. Seit Montag gibt es neue Regeln für die Besucher - der Sinn ist nur schwer nachvollziehbar.
Silke Holzner schwankt zwischen Schmunzeln und Rätselraten. Die Geschäftsführerin des Bayernparks hält die brandaktuelle Mitteilung des Landratsamtes vom Montag in Händen. Darin werden die neuesten Corona-Regeln erläutert, die der Freistaat im Rahmen der "Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" geändert hat. "Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von den Testnachweiserfordernissen befreit", heißt es da im Amtsdeutsch. Den Schulbesuch müssen sie zwar nachweisen, die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt auch in den Ferien, heißt es darin. Der Sinn erschließt sich ihr nicht.
Am besten wäre es aus ihrer Sicht gewesen, Kinder und Jugendliche bis Ende des schulpflichtigen Alters zu befreien. In die Schule muss ja jedes Kind. Ob alle einen Schülerausweis, eine aktuelle "Schulbesuchsbestätigung" oder ein glaubhaftes, amtliches Ausweispapier haben, dass sie im jeweiligen Jahr die Schule besuchen, das bezweifelt Silke Holzner.