Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ist ein 36-jähriger Mann aus Oberschneiding am Dienstagnachmittag vom Schöffengericht am Amtsgericht Landau verurteilt worden.
Ausgesetzt wird seine Strafe drei Jahre lang zur Bewährung. "Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter", ermahnte ihn Richter Michael Piringer eindringlich bei der Urteilsbegründung. Zur Last gelegt worden waren ihm der Handel mit Betäubungsmitteln in 60 Fällen und der Handel und Besitz in nicht unerheblicher Menge.
Die Bewährungsstrafe hängt über ihm wie ein Damoklesschwert, auch muss er regelmäßig Haarproben zur Untersuchung abgeben, um so seine Abstinenz zu beweisen. Außerdem werden 2100 Euro aus dem Handel eingezogen, er muss überdies 1000 Euro in Raten an die Kinderkrebshilfe Dingolfing-Landau zahlen.