Dingolfing-Landau
Kontaktdaten einfach und sicher erfassen: Landkreis setzt auf die Luca-App

01.06.2021 | Stand 21.09.2023, 6:40 Uhr

Stellvertretender Landrat Dr. Franz Gassner checkt sich über den QR-Code am Eingang des Landratsamtes in die Luca-App ein. −Foto: LRA Dingolfing-Landau

Im Landkreis Dingolfing-Landau kann ab sofort die Luca-App zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt werden.

Durch die Luca-App können Infektionsketten in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt schneller und besser nachverfolgt werden. Statt sich in Besucherlisten einzutragen, scannen Gäste oder Kunden ihren persönlichen QR-Code. Auch bei privaten Treffen kann die App genutzt werden.



"Wir hoffen nun, dass möglichst viele Geschäfte, Gastronomiebetriebe, Veranstalter, Vereine, Betriebe, Bildungseinrichtungen, Behörden und natürlich unsere Bürgerinnen und Bürger im Landkreis die Luca-App nutzen. Damit kann eine Zettelwirtschaft weitgehend vermieden werden und bei Bedarf wäre die Kontaktnachverfolgung wesentlich einfacher und schneller abzuarbeiten", so der stellvertretende Landrat Dr. Franz Gassner.

Um die Gäste/Kundenregistrierung, die derzeit an vielen Stellen zwingend vorgeschrieben ist, sowie die Übermittlung von Kontaktdaten an die Gesundheitsämter zu vereinfachen, hat das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) kürzlich eine landesweite Lizenz für die Luca-App erworben. Das StMD bietet damit allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Organisationen und Behörden in Bayern die Möglichkeit, die Luca-App kostenfrei zu nutzen und ermöglicht den bayerischen Gesundheitsämtern eine digitale und damit schnelle und effektive Kontaktnachverfolgung.

Einchecken im Landratsamt

Auch das Landratsamt selbst nutzt die Luca-App. Beim Betreten des Amtes durch den Haupteingang kann sich jeder Besucher freiwillig über den QR-Code an der Eingangstüre einchecken.

Die Luca-App kann ab sofort von den Nutzerinnen und Nutzern, von allen Betreibern aus den App Stores (Apple AppStore bzw. im Google Play Store) kostenlos heruntergeladen werden.

Die Anleitung für Gewerbetreibende, Gastronomen oder Veranstalter ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden. Die persönlichen Daten werden zweckgebunden ausschließlich von Gesundheitsämtern zur Kontaktnachverfolgung verwendet. Gesundheitsämter können auf Gästelisten nur zugreifen, wenn der Betreiber sie freigibt. Der Betreiber selbst kann die Daten der Gäste nicht einsehen. Die Nutzung ist selbstverständlich freiwillig.

− pnp