Dingolfing-Landau
Donau-Isar-Klinikum: Besuche sind wieder möglich

04.04.2022 | Stand 21.09.2023, 4:58 Uhr

Auch am Landauer Klinikum sind ab Dienstag wieder Besucher erlaubt. −Foto: Holzmann

Ab Dienstag, 5. April, dürfen wieder alle ihre Angehörigen im Donau-Isar-Klinikum besuchen. Das teilt die Pressestelle mit.

Unabhängig vom persönlichen Status benötigt jeder Besucher einen aktuellen, anerkannten Schnelltest (24 Stunden gültig) oder PCR-Test (48 Stunden gültig). Jeder Patient darf für eine Stunde pro Tag aufgesucht werden. Wie gewohnt, benennt der Patient dafür eine Person, die ihn während seines gesamten Aufenthalts besuchen darf. Die Zeiten sind in Landau und Dingolfing von 13 bis 17 Uhr.

Weiterhin gelten Ausnahmeregelungen im Kreißsaal, in palliativen Situationen und auf der Kinderstation und die Regelungen für ambulante Patienten. Notfallmäßige Patienten sind von jeder Testpflicht ausgenommen.

Auch alle geplanten ambulanten Patienten benötigen einen von einer validierten Stelle durchgeführten negativen Schnelltest. Diese Regelung gilt auch für Patienten des MVZ, deren Untersuchungen in Räumen des Klinikums stattfinden. Kinder unter sechs Jahre und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die Patienten des Sozialpädiatrischen Zentrums fallen unter die 3G-Regelung. Das heißt, wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen anerkannten Schnelltest. Schüler sind ausgenommen. Begleitpersonen müssen einen anerkannten Schnelltest mitbringen.

Über die Pforten wird der Austausch von frischer Kleidung für die Patienten ermöglicht. Die Notfallbehandlung wird weiterhin durchgeführt. In den Einrichtungen des Donau-Isar-Klinikums gilt die generelle FFP2-Masken-Pflicht.

Besucher registrieren sich am Eingang namentlich. Sie erhalten durch das Einlasspersonal einen Handzettel mit allen wichtigen Informationen. Für alle externen Firmen, externe Berater etc. gelten die gleichen Regelungen wie für Besucher.

Personen, bei denen Erkältungssymptome oder andere für eine Covid-Infektion typischen Symptome auftreten, dürfen keine Patienten besuchen oder Schwangere begleiten. Eine bereits bestehende Besuchserlaubnis erlischt in diesem Fall. Die Notfallversorgung steht uneingeschränkt zur Verfügung.

− lnp