Landau/Dingolfing
Geschenktes Koks und ein Betrug: Dingolfinger (44) kommt mit Bewährung davon

12.07.2022 | Stand 21.09.2023, 3:28 Uhr

Wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Betrugs musste sich ein 44-jähriger Dingolfinger vor dem Landauer Amtsgericht verantworten. −Foto: Holzmann

Hat er die Drogen nun verkauft oder verschenkt? Dieser Frage ging am Dienstag das Amtsgericht Landau nach, als ein 44-jähriger Dingolfinger auf der Anklagebank saß. Er soll im Februar 0,6 Gramm Kokain an einen Bekannten übergeben haben.



Zudem musste er sich wegen Betrugs verantworten. Denn er hatte dem Arbeitsamt nicht mitgeteilt, dass er einer Beschäftigung nachging, und so unberechtigterweise Arbeitslosengeld in Höhe von 1800 Euro erhalten.

Er habe kein Geld für das Koks bekommen, wiederholte der Angeklagte immer wieder. Er selbst habe das Tütchen geschenkt bekommen und wollte es nicht haben, weshalb er es weitergegeben habe. "Ich habe ja schon viel gehört, aber geschenktes Kokain ist mir neu", sagte Richter Michael Piringer dazu.

Daraufhin gab der Dingolfinger zu, dass er sehr wohl 50 Euro für die Drogen haben wollte, der Käufer aber kein Geld gehabt habe. "Ich wusste, die 50 Euro bekomme ich eh nie. Weil ich seit längerem keine Drogen mehr nehme, habe ich sie ihm dann so gegeben." Auf die Belehrung des Richters, dass, wenn ein Betrag vereinbart worden sei, es sich keinesfalls um eine Schenkung handle, sondern um einen Verkauf, räumte der 44-Jährige den Sachverhalt ein.

Auch besagter "Kunde", der als Zeuge aussagte, verstrickte sich zuerst in den Begrifflichkeiten und sprach von einem Geschenk. Erst als Richter Piringer ihm die Aussage des Angeklagten vorhielt und ihm klar machte, dass er die Geschichte für einen "Schmarrn" hält, gab der Mann zu, dass er dem Dingolfinger bis heute die 50 Euro für das Kokain schulde.

Aufgeflogen ist der Deal durch einen Polizisten der PI Dingolfing, der den Käufer kontrollierte und dabei das Tütchen fand. Dieser nannte den 44-Jährigen als Verkäufer. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten allerdings keine weiteren Drogen, was die Aussage des Anklagten, er sei clean, untermauerte.

Fast zwei Monate lang hat der Dingolfinger bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, ohne der Agentur für Arbeit dies mitzuteilen. Deshalb erhielt er 1802 Euro Arbeitslosengeld, das ihm nicht zustand. Deshalb musste er sich auch des Vorwurfs des Betrugs durch Unterlassung stellen. "Ich dachte das geht alles automatisch, dass die Firma das meldet", sagte der Dingolfinger, der ohne Anwalt erschienen war, aus.

Richter Piringer hielt ihm die Vereinbarung mit der Arbeitsagentur vor, in der deutlich stand, er habe eine neue Arbeitsstelle unverzüglich zu melden. "Da geht nichts automatisch." Inzwischen wisse er das, gab der Angeklagte zu. Er habe auch schon einen Teil zurück bezahlt, allerdings seien noch 1245 Euro offen, da er kein Geld gehabt habe.

Ein langes Vorstrafenregister verlas Richtiger Piringer: Diebstähle, Betrug und mehrmals Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln waren dort vermerkt. Insgesamt elf Mal hat der Dingolfinger vor Gericht gestanden, musste auch bereits mehrmals ins Gefängnis. "Das alles hat Sie keines Besseren belehrt", sagte Piringer.

Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft für beide Anklagepunkte zusammen sieben Monate Freiheitsstrafe, die man auf vier Jahre zur Bewährung aussetzen könne. "Das ist Ihre letzte Chance", so der Staatsanwalt, der zudem eine Geldauflage von 1000 Euro beantragte.

Das Gericht folgte dem Antrag. "Da haben Sie Glück gehabt, dass die Staatsanwaltschaft noch einmal Bewährung gefordert hat. Das war äußerst gnädig", sprach der Richter dem Angeklagten ins Gewissen. "Jetzt haben Sie es hoffentlich verstanden. Sonst kann Ihnen keiner mehr helfen. Beim nächsten Vorfall geht es ins Gefängnis."