Landau
An der Vereinskasse bedient?

Ehemalige Funktionärin der "Isar Rats" muss sich wegen Unterschlagung vor Amtsgericht verantworten

21.07.2022 | Stand 22.09.2023, 1:50 Uhr

Weil sie mehrere tausend Euro des EV Dingolfing unterschlagen haben soll, stand die ehemalige Funktionärin vor Gericht. Aus Mangel an Beweisen wurde das Verfahren aber eingestellt. −Foto: M. Nadler

Erpressung, Körperverletzung, Unterschlagung – immer wieder fällt der EV Dingolfing oder seine Fans in der Vergangenheit mit negativen Schlagzeilen auf. Nun musste sich eine ehemalige Funktionärin der "Isar Rats" vor dem Landauer Amtsgericht verantworten, weil sie sich an der Vereinskasse bedient haben soll.

Insgesamt soll es sich dabei um eine Summe von über 15.000 Euro handeln, die sie bei mehreren Gelegenheiten 2018 in ihre eigene Tasche steckte. Das zumindest warf Staatsanwältin Anna Maria Barthel gestern der 58-Jährigen vor. Auch eine Schlittschuhschleifmaschine, zehn Akten, diverse Spielerpässe und einen Sanitäter-Rucksack soll sie unberechtigter Weise – nachdem sie ihres Amtes enthoben wurde – mitgenommen haben.

Das ließ die Beschuldigte durch ihren Rechtsanwalt Thomas Krimmel bestreiten. Die Schleifmaschine habe sie demnach nie gestohlen. "Das war ihre eigene, da haben wir sogar noch die Kaufquittung", betonte der Anwalt. Die Dokumente habe sie lediglich mitgenommen, um sie vom Steuerprüfer prüfen zu lassen. Und die Spielerpässe habe sie dem Vorsitzenden übergeben wollen. Der sei allerdings nicht zum ausgemachten Termin erschienen. "Da haben wir auch den WhatsApp Chat hier", sagte Thomas Krimmel. Die Pässe habe sie letztendlich dem Verband zugesendet.

Über 2000 Euro habe die Beschuldigte laut Anklage von den Kioskgewinnen abgezwackt. "Das wäre sofort aufgefallen", versichert der Steuerprüfer, den der Rechtsanwalt mit zum Gericht nahm. Als Beweis zeigte er Richterin Eva Ruhland die Kassenblätter, auf denen alle Einnahmen und Ausgaben verzeichnet waren.

"Immer auf saubere Buchhaltung geachtet"

"Zu 100 Prozent ausschließen, dass bei den Beträgen nicht doch etwas unterschlagen wurde, können sie aber nicht", hinterfragte sie kritisch. "Doch", ist sich der Mann sicher. Er sei schließlich damals als Steuerberater für den Verein tätig gewesen und habe immer auf eine saubere Buchhaltung geachtet. Die Vorstandschaft entließ aber auch ihn aus seinem Dienst, weil ihm "unseriöses Verhalten" vorgeworfen wurde, wie er vor Gericht erklärte.

Bei einer weiteren Gelegenheit soll die Angeklagte 13.800 Euro vom Vereinskonto abgehoben haben. Darauf zurückgezahlt wurden schließlich aber nur 3195 Euro. Den Rest von über 10.000 Euro soll die Frau für eigene Zwecke verwendet haben. Aber auch darauf hat der Steuerprüfer eine Antwort: "Das waren Bar-Ausgaben für den Verein", erklärte er. Darunter würden beispielsweise Kosten für Einkäufe, Betreuer und Übungsleiter fallen. Auch das habe er alles verbucht.

Weil der Verein 2018 finanziell schlecht dastand und auch die Stadt nicht aushelfen wollte, habe die Angeklagte ein privates Darlehen von einem Spielervater von 10000 Euro angenommen. Staatsanwältin Barthel warf ihr dabei unter anderem Täuschung vor. Denn die Restschuld gegenüber der Deutschen Rentenversicherung des Sportclubs, die sie als Grund für das Darlehen angab, habe es nie gegeben. Auch legte der Steuerprüfer da einen Wisch vor, der die Schuld aber bescheinigte.

Der Staatsanwalt lag allerdings ein Dokument der Deutschen Rentenversicherung vor, bei dem ein ausgeglichenes Konto bescheinigt wurde. "Ah, ich sehe den Fehler", sagte Richterin Eva Ruhland, als sie beide Dokumente miteinander verglich. Das eine käme von der Abteilung Bayern-Süd, das andere vom Bund.

Nach einer kurzen Beratung, der Zustimmung von Staatsanwältin Anna Maria Barthel und der Zusage der Angeklagten und Rechtsanwalt Thomas Krimmel, dass die Beschuldigte 1000 Euro an eine Bewährungshilfe zahlt, wurde das Verfahren eingestellt. "Eine böse Absicht kann man ihnen nicht unterstellen und während der Verhandlung wurden ein paar Tatbestände völlig zerschlagen, es bleibt nur ein Verdacht", erklärte Eva Ruhland. Also wurde im Zweifel für die Angeklagte das Verfahren eingestellt.