Landau
23-Jähriger ging auf Freundin los: Bewährungsstrafe

02.05.2022 | Stand 25.10.2023, 12:10 Uhr

Ein 23-Jähriger musste sich vor Gericht verantworten, weil er auf seine Freundin losgegangen war. −Foto: Holzmann

Wenn er sich nicht an die Bewährungsauflagen hält, könnte ein Streit mit seiner Freundin einen jungen Mann aus Gottfrieding geradewegs ins Gefängnis bringen. Vor dem Amtsgericht Landau wurde der 23-Jährige zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Allerdings war das erst im zweiten Anlauf möglich.

Dem Vogel Strauß wird nachgesagt, dass er bei Gefahr und in unangenehmen Situationen gerne den Kopf in den Sand steckt. Auch für den jungen Mann auf der Anklagebank wurde es unangenehm, was unschwer daran zu erkennen war, dass er den Kopf oft hängen ließ und zu Boden schaute. Er musste sich nicht nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten. Richterin Eva Ruhland wollte auch wissen, warum er zum ersten Gerichtstermin nicht erschienen sei. Sie belehrte ihn mehrmals, dass eine gerichtliche Ladung ernst zu nehmen sei und man vor Gericht erscheinen müsse. Der 23-Jährige ließ bei diesen Worten zwar schuldbewusst den Kopf hängen, konnte aber keine passable Entschuldigung für sein Fernbleiben vom ersten Gerichtstermin vorbringen. Wie gut, dass ihn zum zweiten Gerichtstermin Polizisten von zu Hause abgeholt und ins Gericht gebracht hatten.

Doch nicht nur der Angeklagte hatte beim ersten Gerichtstermin mit Abwesenheit geglänzt, auch die Geschädigte und ein Zeuge. Bei Beiden sei allerdings die Post schuld gewesen, der Brief des Gerichts nie angekommen. Als Richterin Eva Ruhland das nicht als Ausrede gelten lassen wollte, entgegnete der 19-jährige Zeuge lapidar, dass er einfach viel zu viele Briefe bekäme. Da könne man einen schon mal übersehen.

Geschädigte wollte nicht, dass der Ex verurteilt wird

Ob die Drei davon ausgingen, dass die Verhandlungen eingestellt werden, wenn sie erst gar nicht erscheinen? Die Geschädigte betonte jedenfalls, dass sie nicht gewollt habe, dass ihr Ex-Freund vor Gericht lande. Auch gab sie sich eine Teilschuld für den Ausraster des Freundes. "Ich bin eine sehr temperamentvolle Dame und ich bin auch laut geworden", entschuldigte sie sich. Doch Richterin Eva Ruhland gab der 21-jährigen Hausmeisterin aus Pilsting zu verstehen, dass sich keine Frau Gewalt antun lassen müsse und es gut gewesen sei, dass die Polizei an diesem Abend verständigt wurde.

Dass dieser Abend Mitte Mai vergangenen Jahres so enden würde, war laut Zeugen nicht absehbar. Man habe sich an diesem Tag an der Isar in Dingolfing getroffen und dabei auch etwas getrunken. Wegen Kleinigkeiten sei zwischen dem jungen Paar ein Streit entstanden. Warum genau, daran konnte sich keiner mehr erinnern. Nur, dass die junge Freundin des Angeklagten deshalb sehr viel weinen musste und die Nacht nicht in der gemeinsamen Wohnung in Dingolfing verbringen wollte. Sie habe Angst gehabt, weil ihr Freund an diesem Abend schlecht gelaunt und aggressiv gewesen sei, erklärte sie in der Verhandlung. Deshalb habe sie zwei Freunde gebeten – die auch als Zeugen vor Gericht aussagten, eine 16-jährige Schülerin aus Dingolfing und ein 19-jähriger Lagerarbeiter aus Marklkofen – sie in die Wohnung zu begleiten.

Dort wollte sie nur die nötigsten Sachen zusammenpacken. Deshalb hielten sich alle Drei im Schlafzimmer auf. Ihr Freund folgte ihnen. Doch der Streit musste ihn hungrig gemacht haben. Statt seine Freundin im Schlafzimmer zur Rede zu stellen, fing der 23-Jährige an zu kochen. Seine Freundin hörte ihn mit dem Topf klappern und ging zu ihm in die Küche.

Dort allerdings eskalierte der Streit. Der Angeklagte schmiss den Topf und ein Päckchen Mehl nach seiner Freundin, packte sie an den Schultern und schubste sie gegen die Wand. Die 16-jährige Freundin und der 19-jährige Freund eilten herbei und fanden ihre Freundin sitzend auf dem Boden vor. "Ich wollte ihn abwehren und habe deshalb meinen Fuß ausgestreckt", betonte die Geschädigte mehrmals. Dabei habe sie ihn wohl auch an den Weichenteilen getroffen, weshalb er sie mit dem Fuß getreten und ihre Rippe getroffen habe. Die habe ihr zwar ein paar Tage lang weh getan, aber es sei alles nicht so schlimm gewesen. "Es war nur ein paar Tage rot, nicht blau."

Richterin Eva Ruhland hakte nach, ob der Angeklagte schon mehrmals handgreiflich geworden sei. Die Ex-Freundin beteuerte: "Es war das erste Mal, dass er mir gegenüber aggressiv gewesen ist." Eine Aussage, an der die Richterin zweifelte. "Sicher?", fragte sie skeptisch nach. Denn ein Blick in das Bundeszentralregisters zeigte: Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Er ist einschlägig vorbestraft. "Zwei Wochen vor dieser Tat wurde er wegen Körperverletzung zu 150 Tagessätzen und Schmerzensgeld verurteilt", betonte Eva Ruhland. Die Ex-Freundin blieb dennoch bei ihrer Behauptung.

Schlafzimmertür eingetreten

Der Angeklagte hat nicht nur seine Freundin verletzt, er hat bei diesem Streit auch zwei Türen beschädigt. Dass er die Schlafzimmertür eingetreten hat, weil sich seine Freundin und die beiden Freunde nach seiner Attacke ins Schlafzimmer geflüchtet und die Tür verriegelt hatten, daran konnte er sich nicht mehr erinnern. "Das kann auch ein anderes Mal passiert sein", sagte der 23-Jährige vor Gericht aus. Auch die Balkontür ging zu Bruch. "Aber da habe ich nur dagegen geklopft", wollte sich der Angeklagte aus der Verantwortung ziehen. Überhaupt sei das eine sehr schwere Zeit für ihn gewesen, sagte er aus. Er sei zu diesem Zeitpunkt arbeitslos gewesen und habe einfach zu viel Zeit gehabt. Seit er als Produktionsmitarbeiter bei einem Automobilhersteller arbeite, trinke er höchstens nur noch ein Feierabendbier, nicht mehr wie früher Bier und Schnaps in größeren Mengen. Zum Tatzeitpunkt hatte er übrigens 1,5 Promille. "Alkohol ist keine Entschuldigung", merkte Eva Ruhland an.

Angesichts aller Umstände wollte die Richterin keine Milde mehr walten lassen. Sie verurteilte den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und zu einer Geldauflage an das BRK Dingolfing in Höhe von 1000 Euro. Außerdem verpflichtete sie ihn zu einem Anti-Aggressionstraining.