Plattling
Endstation 1. April 1920: Das Aus für die Königlich Bayerische Staatsbahn

01.04.2020 | Stand 19.09.2023, 23:34 Uhr
Bernhard Rückschloß

Stolze königlich-bayerische Eisenbahner posieren in Plattling zur Stationsaufnahme im Jahr 1902. Das Attribut "königlich" hob sichtlich ihr Standesbewusstsein. −Foto: Sammlung Bernhard Rückschloß

Der 1. April 1920 markiert eine Zäsur im deutschen Eisenbahnwesen. Gemäß Artikel 89 der Weimarer Verfassung endete an jenem Tag die Existenz von acht Länderbahnen. Die bisher selbstständigen Bahnen gingen in das Reichseisenbahnvermögen ein. Über den Eisenbahnknotenpunkt Plattling herrschte seit dem 1. Januar 1875 die Königlich Bayerische Staatsbahn. Diese übernahm damals die private Ostbahn-Aktiengesellschaft.
Die Zeit der Staatsbahn gilt als eine Blütezeit. In Plattling erweiterte der Betrieb die Gleisanlagen um das Dreifache. Den Abschluss bildete die großzügige Neuanlage der Betriebswerkstätte in den Jahren 1904 und 1905. Nicht von Ungefähr erfolgte die Einstufung als Bahnhof der Klasse I.
Ab dem 1. April 1907 betonte die königliche Bau – und Betriebsinspektion zusätzlich die Bedeutung der Eisenbahnstadt. Das repräsentative Ämtergebäude entstand an der Auffahrt zum Bahnhof. Als Betriebsamt existierte die Einrichtung bis Ende 1975. Sie war die bisher einzige selbstständige Bundesbehörde in Plattling.
Die Staatsbahn brachte Höchstleistungen hervor: Legendär bleibt die Weltrekordfahrt des S2/6-Einzelstücks im Jahr 1907 mit 154,5 Stundenkilometern. Die international berühmte S3/6-Schnellzugdampflok wurde von 1908 bis 1931 in 159 Exemplaren gebaut. Sie zog auch Schnellzüge zwischen Passau und Nürnberg.
Letztlich bereiteten die Folgen des Ersten Weltkriegs das Ende. Das Material der kleineren Länderbahnen wie in Baden und in Württemberg war größtenteils veraltet. In der Kriegszeit fuhren die Länderbahnen auf Verschleiß. Dazu gefährdeten die Reparationen den Betrieb. So musste allein Bayern insgesamt 218 neuere Loks an die Siegermächte abgeben.
Die Weimarer Verfassung vom August 1919 forderte die Überführung der Eisenbahnen in Reichseigentum. Die Länderbahnen und das Reich einigten sich auf eine Übernahme ab dem 1. April 1920.