Osterhofen
Kein Imbisswagen am Stadtplatz

Bauausschuss lehnt zeitweise Aufstellung ab – Wegesperrungen – Bebauungsplan-Änderungen

09.11.2021 | Stand 22.09.2023, 1:36 Uhr

Der Bauausschuss der Stadt Osterhofen sprach sich einstimmig gegen Aufstellung eines Imbisswagens auf dem Stadtplatz aus. −Foto: Archiv gs

Mit mehreren Bebauungsplan-Änderungen hat sich der Bauausschuss der Stadt Osterhofen in seiner Sitzung gestern Nachmittag befasst. Zudem sprach sich das Gremium erneut gegen einen Imbisswagen am Stadtplatz aus.

Beantragt wurde, an zwei Freitagen im Monat von 10 bis 18 Uhr einen Imbisswagen aufzustellen, um Fischwürste mit Kartoffelsalat zu verkaufen. Ein dauerhafter Platz auf dem Wochenmarkt konnte nicht zugesichert werden, so dass ein regelmäßigen Verkauf jeden zweiten Freitag beantragt wurde. Das Kulturreferat hat grundsätzlich keine Einwände, allerdings haben städtische Veranstaltungen Vorrang. Bereits früher hatte der Bauausschuss einen dauerhaften Imbissverkauf auf dem Stadtplatz abgelehnt.

Xaver Eckl und Alfons Kastenmeier plädierten dafür, dem Antragsteller "eine Chance" zu geben, da dies eine Belebung des Stadtplatzes bedeuten könnte. Das Vorhaben sollte zunächst auf sechs Monate befristet werden. Mario Kaiser sprach sich jedoch gegen eine "Verschandelung" des schönen Stadtplatzes aus und schlug vor, den Verkaufsstand an Marienplatz, Luitpoldplatz oder – so wie der Hähnchenbrater – vor dem Anwesen Kiermaier in der Plattlinger Straße aufzustellen. Auch Thomas Etschmann sprach sich gegen einen Imbisswagen am Stadtplatz aus – sonst könnten weitere Händler hier einen Verkauf an anderen Wochentagen beantragen. Mit 2:7 Stimmen lehnte der Bauausschuss das Vorhaben ab.

Einstimmig beschlossen wurden hingegen zahlreiche Änderungen für den veralteten Bebauungsplan "Baderwiesen-Nord". Anlass war ein Bauvorhaben zum Dachgeschoss-Ausbau mit Dachgauben in der Karl-Vogl-Straße, durch eine Aufhebung des Bebauungsplans befürchten Anwohner aber eine Verschärfung der Stellplatzsituation. Von einer Teilaufhebung wiederum riet das Landratsamt ab, ebenso von einem "Briefmarkendeckblatt", also einer Änderung für eine einzelne Parzelle.

Deshalb beschloss der Bauausschuss Änderungen für das gesamte Gebiet "Baderwiesen-Nord": So gilt als Höchstgrenze für Gebäude künftig Erdgeschoss mit Obergeschoss und Dachgeschoss. Für Form und Abstand von Dachgauben wurden genaue Vorgaben festgelegt, Außentreppen sind zulässige Anbauten. Die maximal zulässige Zahl von vier Wohneinheiten je Parzelle bleibt unverändert. Die Änderung wird öffentlich ausgelegt.

Für das Sondergebiet "großflächiger Einzelhandel an der Plattlinger Straße" beschloss das Gremium einstimmig eine Teilaufhebung. Diese gilt für die nördliche Bebauung sowie einen Teil des Gewerbegeländes. Bei der bereits erfolgten öffentlichen Auslegung erfolgten keine größeren Bedenken seitens Bevölkerung oder Fachstellen. Zur klaren Begrifflichkeit wird die Änderung nun als Teilaufhebung bezeichnet.

Ebenso einstimmig sprach sich der Bauausschuss für die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Lückenfüllungssatzung Reisach III, das im September eingestellt worden war. Mit dem Landratsamt wurde abgestimmt, Erschließung, Ver- und Entsorgung aus der Satzung zu streichen, hier habe es die Stadt "zu gut gemeint". Eine Lückenfüllungssatzung grenze jedoch nur die Bereiche ab, innerhalb derer eine Bebauung möglich wird. Nun erfolgen öffentliche Auslegung und Fachstellenbeteiligung.

Einstimmig abgelehnt haben die Ausschuss-Mitglieder eine Voranfrage für eine Bebauungsplanänderung zum Wohngebiet "Am Wasserturm Süd". Der künftige Eigentümer eines Doppelhauses will an der westlichen Grundstücksgrenze einen Friseursalon einrichten, führte Sabine Altmann vom Bauamt aus. Dafür müsste das Ortsrandgrün in die nebenliegende Ausgleichsfläche verschoben werden. Diesen Teil würde der Interessent erwerben und die wegfallende Ausgleichsfläche vom Ökokonto der Stadt ablösen wollen. Ein Nachbar hat sich laut Bauamt bereits gegen eine Verkleinerung der Streuobstwiese ausgesprochen. Zudem gaben Matthias Meier und Alfons Kastenmeier zu bedenken, dass für einen Friseursalon Parkplätze nötig seien; Kurt Erndl befürchtete, dass Kunden auf der Straße parken würden.

Mit der gestrigen Zustimmung im Bauausschuss findet ein seit 1994 laufender Vorgang seinen Abschluss: Damals wurde ein öffentlicher Feld- und Waldweg in Mühlham auf Antrag von Eduard Aigner nach Süden verlegt, weil dieser einen Waschplatz auf seinem landwirtschaftlichen Anwesen eingerichtet hat. Der verlegte Weg führt nun direkt durch die Hofstelle, wird aber von der Landwirtschaft nicht mehr benötigt. Auch die Jagdgenossenschaft hat keine Bedenken. Eduard Aigner beantragte deshalb die Einziehung des Wegs und bot der Stadt einen Tauschgrund an: Denn in Mühlham wird eine Teilbereich seines Grundstücks seit Jahrzehnten als öffentliche Straße genutzt und ist auch asphaltiert. Der Bauausschuss stimmte dem zu, die Kosten für die Vermessung teilen sich Stadt und Grundeigentümer.

Ebenfalls einstimmig votierte das Gremium für eine verkehrsrechtliche Maßnahme am Leuchtenbergweg in Osterhofen. Hier stellen Anwohner immer wieder geparkte Fahrzeuge Fremder fest und befürchten weitere Probleme mit dem künftigen Betrieb des Ärztehauses in der Plattlinger Straße. Nun soll ein Durchfahrtsverbot erfolgen mit dem Zusatz "Anlieger frei".

Diese Maßnahme hat der Bauausschuss auch für den Buchetweg in Thundorf beschlossen. Dieser wurde bisher von Ausweichverkehr genutzt, zudem wäre es kürzlich beinahe zu einem Unfall mit einem Bus gekommen.

Unter "Bekanntgaben, Wünsche und Anträge" konnte Sabine Altmann vom Bauamt eine Antwort auf die Anfrage von Stadtrat Xaver Eckl in der September-Sitzung geben: Er wollte den zeitlichen Ablauf bei der Anlage der Blühflächen entlang der B8 nach Künzing wissen, mehrere Landwirte hätten kritisiert, dass sich Unkraut in den benachbarten Ackerflächen ausbreite. Laut Straßenbauamt Deggendorf werde das zweite "Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern", also die ökologische Aufwertung von Straßenbegleitflächen zügig und konsequent umgesetzt. Für die Flächen entlang der B8 wurden die Landwirte zur Grenzbereinigung aufgefordert, also als Ackerflächen mitgenutzte Flächen in ursprünglichen Zustand zu bringen. Das Straßenbauamt beauftragte eine Firma mit der Ansaat der Flächen. Bei größeren Bereichen wird das Grüngut nach dem Mähen abgefahren, in kleineren Teilbereichen wird dies vom Straßenbauamt gemulcht.

− gs