Osterhofen
Gewichtige Einwände gegen Regionalplan

Stadtrat fordert Einhaltung der Zusagen: Mit Hochwasserschutz sollen keine Opferstockwerke nötig sein

03.05.2022 | Stand 20.09.2023, 21:17 Uhr

Zum neu gefassten Kapitel "Wasserwirtschaft" des Regionalplans hat der Osterhofener Stadtrat Einwände erhoben. Er fordert, dass mit dem Ausbau des Hochwasserschutzes an der Donau der Wohnungsbau in den Dörfern wieder möglich werden muss. −Foto: PNP

Gravierende Bedenken in zwei Belangen hat der Osterhofener Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung gegen die Fortschreibung des Regionalplans im Kapitel "Wasserwirtschaft" vorgebracht. Er fordert unter anderem, dass nach dem Ausbau der Deiche gegen ein 100-jährliches Hochwasser Wohnungsneubauten wieder ohne Opferstock möglich sein müssen. "Mit Betonung auf müssen", wie Bürgermeisterin Liane Sedlmeier erläuterte. Das zweite Thema betrifft den Schutz des Tiefengrundwassers.

In Hochwasser-Gefahrenflächen soll in der neuen Fassung des Regionalplans das Überschwemmungsrisiko auch in dem Fall berücksichtigt werden, dass Schutzeinrichtungen – wie ausgebaute Deiche – versagen. Deshalb sollen weiterhin Hochwasser-angepasste Bauweisen, also etwa Opferstockwerke, angewendet werden. Dagegen sprach sich der Stadtrat in seinem Beschluss eindeutig und einstimmig aus.

Derzeit wird an der Donau der HW100-Schutz umgesetzt und geplant. Die Vorgaben des Regionalplans, so der Stadtrat, dürfen nicht dazu führen, dass nach dem erfolgreichen Ausbau den dann geschützten Dörfern erneut Entwicklungshemmnisse entstehen: Nach einem Ausbau muss eine Bauleitplanung wieder machbar sein, mit dem Ziel, einen bedarfsorientierten Wohnungsneubau auch am Ortsrand zu ermöglichen, wenn im Innenbereich keine Flächen zur Verfügung stehen. Dabei betonte die Bürgermeisterin das "muss" in diesem Beschluss. Und: Dies sei bisher immer zugesagt worden, ergänzte sie.

Die Bevölkerung in den historisch gewachsenen Dörfern vertraue darauf, dass mit dem realisierten Ortsschutz Investitionen wieder möglich sind. Liane Sedlmeier führte an, mit dem Bau von Opfergeschossen hätten die Bauherren bislang einen Vertrauensvorschuss gegeben, dass sie diese Flächen nach dem Ausbau des Hochwasserschutzes nutzen können. "Dieses Vertrauen darf nicht geschädigt werden", betonte die Bürgermeisterin: "Wenn da eine Zusage ist, dann muss die gelten."

Dass man auch für den Fall des Versagens von Schutzeinrichtungen noch Opferstockwerke verlange oder die Umnutzung bereits gebauter Opferstockwerke zu Wohnzwecken verweigere, das wäre "ein deutlicher Vertrauensbruch", heißt es im Stadtrats-Beschluss. Und es würde zudem dazu führen, "dass allein aus Kosten-/Wirtschaftlichkeitsgründen ein Bauverzicht in diesen Dörfern erneut erzwungen bleibt." Junge Bauwillige würden dann ihr Heimatdorf verlassen müssen, dabei seien sie im Dorf verwurzelt und wollen bleiben, zeigte sich der Stadtrat überzeugt und forderte: "Die allseits beschworene Chancengleichheit für den ländlichen Raum muss auch für HQ100-geschütz- te Lagen an Flüssen und Bächen gelten."

Die Formulierungen des Stadtrats-Beschlusses sind eindeutig. Anton Mandl befürchtet dennoch, dass die Osterhofener Einwände in der Zusammenschau mit den anderen beteiligten Kommunen nicht zum Tragen kommen. Er erkundigte sich nach "gewichtigeren" Einwende-Möglichkeiten. Doch "mehr Mitsprache haben wir nicht, leider", sagte Bürgermeisterin Sedlmeier, erwartet aber, dass die Stadt mit ihrem Anliegen erfolgreich ist.

Der zweite Teil des Beschlusses betrifft den Schutz des Tiefengrundwassers: Dieser sei zwar notwenig, dürfe aber nicht dazu führen, dass die im gesamten Stadtgebiet verbliebenen sieben Tiefwasserbrunnen zur privaten Trinkwasserversorgung infrage gestellt würden. "Diese sieben Einzelanwesen liegen weit ab der zentralen Versorgungsleitungen und können aus wirtschaftlichen und vor allem auch hygienischen Gründen keinesfalls an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden", heißt es zur Begründung. Auch diesem Punkt stimmte der Stadtrat einhellig zu.

Rainer Flieger erkundigte sich, ob Anwesen in den Donaudörfern versichert werden können. Dies sei möglich, meinte Liane Sedlmeier, sie wisse von entsprechenden Fällen im Donaubereich. Xaver Eckl fragte nach den im Regionalplan angegebenen Bodenschätzen, sprich Kiesabbau: Die Fläche bei Zainach, zu der der Bauausschuss kürzlich einen Beschluss gefasst hat, sei nicht eingetragen. Laut Geschäftsleiter Josef Feuerecker sei dort zwar der Abbau von Kies möglich, es handle sich aber um kein Vorranggebiet.

− gs