Landkreis Deggendorf
Hier gilt an Silvester ein Ansammlungsverbot

27.12.2021 | Stand 21.09.2023, 22:38 Uhr

In der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht, dass an Silvester auf öffentlichen, publikumsträchtigen Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen verboten sind. Dieses Verbot gilt von 15 Uhr an Silvester bis 9 Uhr am Neujahrstag. Größere Menschenansammlungen haben der Verordnung zufolge unverzüglich zu zerstreuen.

Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden müssen festlegen, wo die Verordnung gilt. Das Landratsamt hat gestern mitgeteilt, dass das Verbot in Deggendorf in der Innenstadt innerhalb der Gräben gilt. Außerdem an der Donaupromenade vom Fuderhaus bis zur Fußgängerbrücke einschließlich Deichgärten, und Gleisdreieck sowie auf der Brücke selbst.

In Plattling gilt das Verbot in folgenden Bereichen: Ludwigplatz, Landauer Straße bis Ecke Wiserstraße, Schulstraße, Jahngasse, Jahnplatz, Preysingplatz, Vorplatz und Parkplatz am Bahnhofplatz, Skaterpark im Nordpark und Mühlbachpromenade.

− dz