Deggendorf
Graflinger Straße: Radeln auf dem Gehweg jetzt durchgehend erlaubt

26.07.2021 | Stand 26.07.2021, 17:00 Uhr

Ein weißer Streifen, der bei manchen Verwirrung stiftet, der aber eine klare Aufgabe hat: Er soll Radler und Fußgänger gleichermaßen vor den Fahrzeugen auf der Graflinger Straße schützen. −Foto: Schreiber

Ein Lücke hat der Verkehrsausschuss mit seinem einstimmigen Beschluss geschlossen: Die Gehwege in beiden Richtungen der Graflinger Straße sind jetzt durchgehend auch für Radfahrer freigegeben. Diese können damit entscheiden, ob sie sich auf dem Gehweg sicherer fühlen oder so versiert sind, dass sie lieber auf der Fahrbahn und dafür schneller fahren. Beides dürfen sie nutzen. Bisher war das im Bereich zwischen Trat und Löweck-Kreuzung stadteinwärts nicht möglich, dort war stattdessen ein Radweg auf der Fahrbahn abmarkiert. Nun hat der Ausschuss mit seinem Beschluss auch in diesem Abschnitt den Bürgersteig für die Radler freigegeben.

Ganz ohne Diskussion ging das nicht: Kurt Bayer, der als fachlicher Berater im Gremium sitzt, findet das eher einen Rückschritt. Er stellte auch klar, dass Radler auf freigegebenen Gehwegen aus Rücksicht auf den Vorrang der Fußgänger Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Er würde sich abmarkierte Fahrradwege auf der Fahrbahn der gesamten Graflinger Straße wünschen.

Diese bieten aber nur gefühlt einen höheren Schutz, erklärt Karlheinz Löfflmann, Leiter des Ordnungsamts. Denn auch wenn sie es nicht dürfen – die Autos befahren diese Streifen trotzdem. Außerdem, so OB Christian Moser, müsste man diese Fahrradwege bei jeder der neu gebauten Querungshilfen auf der Graflinger Straße unterbrechen und dort eben doch auf den Gehweg umleiten. Die Möglichkeit des Fahrens auf dem Gehweg ziehe sich nun an der Graflinger Straße bis in die Innenstadt samt Fußgängerzone durch, ebenso entlang des Bogenbachs bis hin zur Donau. Alle Stadträte im Gremium stimmten dem Vorschlag daher zu.

Kritik übten sie allerdings an den weißen Streifen auf den Gehwegen an der Graflinger Straße, die frisch nachgezogen beziehungsweise stadteinwärts überhaupt erst aufgebracht worden sind: Diese sorgen für Verwirrung. Man wisse nicht auf Anhieb, wie sie gemeint sind. Karlheinz Löfflmann kann das aufklären: Der Streifen markiert einen sicheren Abstand zur Bordsteinkante. Sowohl Radler als auch Fußgänger sind besser geschützt, wenn sie innerhalb des Streifens, also auf dessen der Fahrbahn abgewandten Seite unterwegs sind. Zum einen läuft man dann nicht Gefahr, versehentlich über die Bordsteinkante abzurutschen. Zum anderen ist man dort sicher vor breiteren Fahrzeugen, bei denen etwa der Außenspiegel noch ein gutes Stück herausragt. Aus diesem Grund, erklärt der Leiter des Ordnungsamts, werden auch zum Beispiele Verkehrszeichen nicht direkt am Rand eines Gehwegs aufgestellt.

Nicht zu verwechseln ist dieser weiße Schutzstreifen mit demjenigen, der auf anderen Wegen mittig verläuft und dort die Bereiche für Radfahrer und Fußgänger voneinander trennt. Dieser, erklärt Löfflmann der DZ, geht immer einher mit einem entsprechenden blauen Schild und oft auch mit baulichen Unterschieden der beiden Bereiche – zum Beispiel kann der Radweg gepflastert sein und der Fußweg asphaltiert.

− kw