Deggendorf
Geflügel muss im Stall bleiben

Schutzmaßnahmen gelten im gesamten Landkreis

24.03.2021 | Stand 22.09.2023, 1:23 Uhr

−Foto: dpa

In Bayern sind mehrere Fälle von Geflügelgrippe (HPAI) bei Wildvögeln sowie einzelne Fälle bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Da HPAI bereits in der hiesigen Wildvogelpopulation vorhanden ist und derzeit neue Seuchenfälle über ganz Bayern verteilt festgestellt werden, wird von einer Weiterverbreitung innerhalb der heimischen Population ausgegangen. Nun wurde das hochansteckende Virus bei einem im Landkreis Deggendorf aufgefundenen Mäusebussard nachgewiesen. Das teilte das Landratsamt am Mittwoch mit. Damit ist ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Deggendorf bei einem Wildvogel amtlich bestätigt.
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bewertet das Risiko für eine Einschleppung in Nutzgeflügelhaltungen höher im Vergleich zu Gebieten, in denen noch kein Fall festgestellt worden ist. Die bisherige Begrenzung der Aufstallpflicht auf bestimmte Gemeindegebiete ist daher nicht mehr ausreichend für die Wahrung der Tiergesundheit. Es wird deshalb als erforderlich angesehen, Geflügel im gesamten Landkreis aufzustallen.

Somit ist im ganzen Landkreis Geflügel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) aufzustallen.

Die Aufstallung hat in geschlossenen Ställen zu erfolgen, oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Verpflichtung gilt ab Donnerstag, 25. März, bis zur Aufhebung der Maßnahmen.

Weiterhin gelten die bereits verfügten Auflagen bezüglich der Geflügelpest.