Deggendorfm
Die Gastronomie darf sich winterfest machen

13.11.2020 | Stand 18.09.2023, 5:01 Uhr

Durchsichtig, hell und ein Schutz vor Wind und Kälte: Die Seitenteile aus Mesh-Material, die die Wirte für ihre Schirme anschaffen wollen, kommen bei der Stadt gut an. −Grafik: accudo Reklame GmbH

Für das Klima sind beheizte Gastro-Sitzplätze im Freien natürlich nicht der Bringer. Das wissen auch die Wirte, die aber für den kommenden Ausnahme-Winter brauchbare Lösungen finden müssen. Darum drückt die Stadt dieses Auge gerne zu. Der Verwaltungsausschuss hat sich am Mittwoch einstimmig für einen Vorschlag ausgesprochen, den 18 Innenstadt-Wirte gemeinsam gemacht haben: Sie dürfen nun an ihre Sonnenschirme Windschutz-Seitenwände anbauen, die zwar durchsichtig sind, aber die Wärme von Heizpilzen da halten, wo sie gebraucht wird.

"Dass durch die Corona-Krise die Gastronomie am Limit ist, brauchen wir Ihnen sicher nicht zu erklären", heißt es in dem Anschreiben der Gastronomen. Schon bevor diese in den neuen Lockdown gehen mussten, waren die Gäste zurückhaltend. Aus Angst, sich anzustecken, kommen sie ungern in die Innenräume der Lokale – obwohl dort alle Hygiene-Auflagen gut umgesetzt sind. Indem sie versuchen, ihre Außenbereiche auch im Winter so lange wie möglich benutzbar zu machen, "greifen wir nach Strohhalmen", schreibt Sandro Antoniazzi auch im Namen seiner Kollegen.

Dass sie Heizpilze nutzen dürfen, schätzen die Wirte bereits sehr. Allerdings seien diese allein nicht die Lösung: Zum einen haben sie auf freier Fläche einen Wärmeradius von etwa einem Meter und können so unter Beachtung des hygienischen Abstands nur Wärme für vier Personen bringen. Zum anderen steige die Wärme im Freien schnell nach oben und verpuffe da – also müsse man sehr viel Gas verbrennen, was Geld kostet und zudem so wenig ökologisch ist, dass die Wirte das nun auch wirklich nicht wollen.

Auf der Suche nach Abhilfe sind die Gastronomen fündig geworden: Die windreduzierenden Seitenwände aus Mesh-Gewebe sind durchsichtig, nicht brennbar und weitgehend durchsichtig. An drei Seiten eines großen Schirms angebracht, halten sie die Wärme darunter auf der gesamten Fläche, die Gäste können weit genug auseinander sitzen. Mit einer offenen Seite ist dennoch eine gute Durchlüftung garantiert. Zur Gestaltung dieser Seitenwände sind die Wirte im Kontakt mit einer Deggendorfer Werbeagentur. Die Wände können verschiedene, helle Farben haben und jeweils mit dem Logo des Lokals bedruckt werden, das eine bestimmte Größe aber nicht überschreiten soll. Damit sind auch alle Ansprüche aus den Richtlinien erfüllt, die die Stadt 2014 für die Gestaltung von Freischankflächen beschlossen hat. Darin heißt es unter anderem, dass nicht gestattet ist, was einen geschlossenen Raumeindruck vermittelt oder die Sicht auf die Fassaden verstellt.

"Natürlich haben wir bei dem Vorschlag nicht gleich ,Hurra‘ gerufen", erklärte Bauamtsleiter Christoph Strasser im Verwaltungsausschuss. Zunächst hatte man, als der Vorschlag kam, bunt mit Werbung bedruckte Planen vor dem inneren Auge. Aber im konstruktiven Gespräch mit den Gastronomen habe sich gezeigt, dass deren Vorschlag durchaus gut ist.

Der Entscheidung dafür stand also in der Sitzung nichts entgegen. Maßgaben sind: Die Maßnahme ist nur vorübergehend zugelassen, so lange die Corona-Pandemie und die Witterung das erfordern – also längstens bis zum 30. April 2021. Die Wirte sind allein für Beschaffung, Montage und Nutzung der Seitenwände zuständig und müssen deren Standfestigkeit auch bei starkem Wind gewährleisten. Das Material muss zu 50 Prozent durchsichtig sein, das Logo darf maximal 40 Zentimeter groß sein und eine Seite muss offen bleiben.

Für die Freischankflächen hat der Verwaltungsausschuss außerdem noch einen zweiten Beschluss gefasst: Sie dürfen auch über den Jahreswechsel hinaus größer bleiben. Das hatte Paul Linsmaier im Namen der CSU-Fraktion beantragt.

Damit trotz der bestehenden Abstandsregeln eine größere Zahl an Gästen die Lokale besuchen konnte, durften die Wirte bereits im Mai ihre Außenflächen ohne Antrag, Änderungsbescheid und Zusatzkosten vergrößern. Gemeinsam mit der Verwaltung hatte man damals für jeden einzelnen entschieden, wo und wie weit das möglich ist, ohne den Verkehr zu behindern oder nachbarliche Belange zu beeinträchtigen. Es hat sich bewährt, die Gäste haben die erweiterten Flächen gerne genutzt.

Diese Möglichkeit war bisher auf die Zeit bis 31. Dezember 2020 festgesetzt worden. Nach dem neuen Beschluss soll das auch weiterhin so gelten, zumindest so lange, wie das Infektionsgeschehen das erfordert. Wie man danach weitermache, wolle man dann besprechen, so OB Christian Moser. Prof. Dr. Johannes Grabmeier (FW) fände das wünschenswert, weil es den Wirten ja ohnehin nicht gut gehe und sie – wenn der neue Lockdown überstanden ist – Geschäft nachholen müssen. Der Oberbürgermeister sieht das ähnlich, schließlich bringen die Gastronomen ja auch Kundenfrequenz und damit Leben in die Stadt. Der Beschluss fiel einstimmig.