Burgkirchen/Alz
Verändert sich das Gewerbegebiet?

Bürgermeister in Sorge über Hecketstall – Deklaration eines Mischgebiets brächte Nachteile fürs Gewerbe

02.02.2022 | Stand 20.09.2023, 22:34 Uhr

Eine Ansammlung von Betriebsleiterwohnungen ist baurechtlich in der Lage, den Gewerbegebietscharakter wegen der überpräsenten Wohnnutzung zunichte zu machen. Nach Einschätzung der Burgkirchner Bauverwaltung erreicht das Gewerbegebiet Hecketstall (im Bild die Einfahrt) eine kritische Phase, weshalb zusammen mit dem Landratsamt Altötting Rechtssicherheit geschaffen werden soll. −Foto: Gerlitz

Grundsätzliche Überlegungen hat Bürgermeister Johann Krichenbauer bei der Sitzung des Bauausschusses am Dienstagabend im großen Saal des Bürgerzentrums Burgkirchen/Alz zur Zukunft des Gewerbegebiets Hecketstall angestellt. Mit Sorge betrachtete er einen gewissen Wandel vom dominierenden Gewerbe zu Wohnzwecken.

Anlass für diese Äußerungen war ein Antrag auf Bau eines Betriebsleiterwohnhauses einschließlich Nutzungsänderung einer bestehenden Halle in eine Automietwerkstätte mit Schlüsseldienst im Schäfflerring. Hier gilt der Bebauungsplan Nr. 13 "Gewerbegebiet Hecketstall I".

Der Bürgermeister erinnerte daran, dass der Bauausschuss bereits früher einen Antrag auf Vorbescheid für dieses Grundstück abgelehnt hatte, weil der geplante Wohnanteil übermäßig groß war. In dem nunmehr vorliegenden, geänderten Antrag überwiegt nach den Worten Krichenbauers die gewerbliche Nutzung.

"Für das Gewerbegebiet Hecketstall könnte in der Zukunft eine kritische Phase kommen, wenn sich der Gebietscharakter vom Gewerbe hin zum Mischgebiet verändert", warnte der Bürgermeister. "Das wäre für das angesiedelte Gewerbe von Nachteil."

Krichenbauer kündigte an, die Bauaufsichtsbehörde werde eine Ortsbesichtigung des gesamten Gewerbegebiets Hecketstall vornehmen und danach eine abschließende Beurteilung abgeben. Von dieser Einstufung des Gebietscharakters durch das Landratsamt hänge ab, ob die Ausweisung eines Gewerbegebiets beibehalten werden könne. "Sollte der Gebietscharakter kippen, dann sind auch das jetzt beantragte Betriebsleiterwohnhaus und die Nutzungsänderung der bestehenden Halle nicht zulässig", stellte Krichenbauer im Vorgriff fest.

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