Burgkirchen/Alz
Hilfe in prekären Lebenslagen

Burgkirchner Bürgersozialfonds springt sechs Mal ein – Insgesamt 4310 Euro ausgezahlt

31.03.2022 | Stand 20.09.2023, 4:37 Uhr

Beträge bis 100 Euro darf das Sozialamt im Rathaus Burgkirchen im Notfall gleich auszahlen. Ein mündlicher Antrag reicht dafür. −Foto: Gerlitz

Die Industriegemeinde Burgkirchen/Alz hat im vergangenen Jahr einen Bürgersozialfonds eingerichtet und der wurde schon in Anspruch genommen. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat in der jüngsten Sitzung über die Gewährung von Leistungen und Spendeneingänge Bericht erstattet, wie es die vom Gremium beschlossene Richtlinie für den Bürgersozialfonds verlangt. Demnach wurden im Jahr 2021 sechs Anträge auf Leistungen aus dem Bürgersozialfonds gestellt. Alle sechs Antragsteller erhielten Zuschüsse.

Die ausgezahlten Geldbeträge reichen von 50 bis 3000 Euro. Insgesamt wurden Leistungen in Höhe von 4310 Euro bewilligt. Die Mittel wurden gewährt zur Anschaffung von Möbeln, Kauf von Lebensmitteln, Übernahme von Kinderhortgebühren und Therapiekosten sowie als Hilfe in besonderen Lebenslagen.

Grundsätzlich gibt es Geld aus dem Bürgersozialfonds nur auf Antrag. Beträge bis zu 100 Euro darf das Sozialamt im Rathaus unbürokratisch auszahlen. Über Beträge zwischen 100 und 300 Euro entscheiden der Referent des Gemeinderates für Familien, Senioren und Integration, Klaus Kölbl, sowie die Abteilungsleiterin des Sozialamtes, Marianne Lehner-Ecker. Geht es um Summen von 300 bis 3000 Euro, entscheidet ein Gremium aus Bürgermeister Johann Krichenbauer, Gemeinderatsreferent und Leitung des Sozialamtes. Bei Beträgen über 3000 Euro bleibt die Entscheidung einem Gremium aus Bürgermeister, Gemeinderatsreferent, Fraktionssprechern und Leitung des Sozialamtes vorbehalten.

Als Beispiel für Anträge aus dem vergangenen Jahr nennt Gemeinderatsreferent Kölbl: "Anträge auf Kleinbeträge gelten in erster Linie dem Kauf von Lebensmitteln. Da kann es passieren, dass jemand am Freitag ins Rathaus kommt und sagt, dass er kein Geld mehr hat, um übers Wochenende zu kommen. Da können wir mit Mitteln aus dem Bürgersozialfonds unbürokratisch helfen. Aber natürlich weisen wir auch auf den Wohlfahrtsladen in Burgkirchen hin. Um die Berechtigung für Lebensmittel aus dem Wohlfahrtsladen nachzuweisen, ist kein großer bürokratischer Aufwand notwendig; da müssen nur wenige Papiere beigebracht werden."

Wie berichtet, war die Gemeinde Burgkirchen im Jahr 2020 durch eine überaus großzügige Zuwendung in Höhe von 30000 Euro in die Lage versetzt worden, Bürgern in einer Notlage auf örtlicher Ebene schnell und unbürokratisch zu helfen.

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