Burgkirchen
Durch Handy abgelenkt: 34-Jähriger nimmt Polizeiauto die Vorfahrt

Fahrer hatte außerdem keinen Führerschein für Anhänger

07.04.2021 | Stand 21.09.2023, 21:37 Uhr

Der Fahrer des Kleintransporters war durch sein Handy so abgelenkt, dass er das Polizeiauto nicht bemerkte. −Symbolbild: Archiv

Mit dem Handy in der Hand hat der Fahrer eines Kleintransporter-Anhänger-Gespanns in Burgkirchen (Landkreis Altötting) der Polizei die Vorfahrt genommen.

Damit nicht genug: Mit dem mitgeführten Anhänger am Fahrzeug hätte der Mann gar nicht fahren dürfen. Er hatte dafür keinen Führerschein. Laut Polizeibericht war am Dienstag, 6. April, eine Polizeistreife der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein, Schwerverkehrsgruppe, in Burgkirchen auf Streife unterwegs. Aus einer Grundstücksausfahrt fuhr der Kleintransporter mit Anhänger auf die Fahrbahn – und nahm dabei dem Polizeiauto die Vorfahrt. Die Beamten beobachteten den Fahrer dabei, wie er – ohne auf den Verkehr zu achten und mit dem Handy in der Hand – in die Straße einbog. Er war laut Polizeiangaben so vertieft in sein Mobiltelefon, dass er den uniformierten VW-Bus, der durch Lackierung, Beklebung und Blaulicht auf dem Dach deutlich als Dienstfahrzeug der Polizei zu erkennen war, erst bemerkte, als dieser neben ihm fuhr.

Bei der anschließenden Kontrolle zeigte der 34-jährige Fahrer seinen Führerschein der Klasse B (Pkw) vor. Dieser war offensichtlich nicht ausreichend für das Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Kleintransporter und einem Zwei-Achs-Anhänger. Die beiden Fahrzeuge hatten jeweils ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 Kilogramm. Der Anhänger war mit einem Kleinbagger beladen. Der Fahrer hätte laut Polizei somit die Fahrerlaubnis Klasse BE (Pkw mit Anhänger) benötigt. Da die Streifenbesatzung den Mann nicht mehr weiterfahren ließ, kontaktierte der Fahrer seinen Chef, der zugleich Halter des Kleintransporters ist. Dieser hatte den Fahrer zum Abholen des Anhängers losgeschickt. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter fertigte die Polizei jeweils eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Staatsanwaltschaft entscheidet laut Polizeibericht über den weiteren Verfahrensverlauf.

Grundsätzlich hat der Fahrzeughalter sich davon zu überzeugen, dass die Person, an welche er sein Fahrzeug verleiht, auch im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist, teilt die Polizei mit.

− red