Burgkirchen/Alz
Abstandsflächensatzung im Papierkorb

Gemeinderäte heben die Burgkirchner Sonderregelung für das Bauwesen nach drei Monaten wieder auf

26.04.2021 | Stand 21.09.2023, 22:12 Uhr

Im gesamten Burgkirchner Gemeindegebiet gelten nun die neuen gesetzliche Regelungen zu Abstandsflächen, wenn nicht der jeweilige Bebauungsplan dazu eigene Bestimmungen hat. −Foto: Gerlitz

Die Abstandsflächensatzung der Alztalgemeinde hatte eine ungewöhnlich kurze Lebensdauer: Nur drei Monate. Der Gemeinderat Burgkirchen/Alz hatte die Satzung im Januar mit Wirkung ab 1. Februar beschlossen und hob die Regelungen nun wieder auf. Folglich gelten für Bauvorhaben entweder die gesetzlichen Vorschriften oder Festsetzungen zu Abständen im jeweiligen Bebauungsplan, falls vorhanden.

Wie berichtet, hatte der Bayerische Landtag im Dezember 2020 mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Bauordnung unter anderem eine Verkürzung der Abstandsflächen beschlossen. Damit gelten seit 1. Februar 2021 statt der bisherigen Abstandsflächen neue gesetzliche Regelungen.

So wurde beispielsweise die Bestimmung, dass Häuser in Wohngebieten mindestens den Abstand ihrer Höhe von der Grundstücksgrenze einhalten müssen, auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert. Bei Wohnbauten reicht künftig also das 0,4-fache der Wandhöhe, bei Gewerbebauten (in Gewerbegebieten) das 0,2-fache. Der Mindestabstand von drei Metern bleibt gültig.

Mit diesem Thema befasste sich der Gemeinderat Burgkirchen/Alz im Januar 2021. Wie berichtet, waren sich die Gemeinderäte einig, dass die vom Gesetzgeber beschlossene Änderung in Wohngebieten den Unmut der Bürger erwecken könnte, wenn hohe Häuser näher an die Grundstücksgrenze heranrücken dürften. "Aus diesem Grund haben wir im Januar auf die Schnelle eine Abstandsflächensatzung beschlossen, die in Wohngebieten ohne Bebauungsplan die bisher geltende Abstandsflächenregelung festsetzt", blickte Bürgermeister Johann Krichenbauer zurück.

In der jüngsten Sitzung stellte der Bürgermeister fest: "Die neue Satzung erreicht ihr Ziel nicht." Nach Angaben des Bauamts Burgkirchen führte der Wandel der Abstandsflächenberechnung gepaart mit der Beibehaltung der alten Regelung in Teilen zu einer nicht gewollten höheren Abstandsfläche. Deshalb empfahl Krichenbauer den Ratsmitgliedern, die Abstandsflächensatzung ersatzlos aufzuheben.

Ohne Diskussion stimmten alle Räte für die Aufhebung der Abstandsflächensatzung.

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