Burghausen
Ab 1. April: Stadtverwaltung will Parkgebühren einführen

Bürgermeister stellt Konzept im Hauptausschuss vor

17.09.2020 | Stand 19.09.2023, 22:06 Uhr

Pro Stunde sollen in den öffentlichen Tiefgaragen und neuralgischen Punkten des Stadtgebietes künftig ein Euro fällig werden – sofern die kostenlosen Zeitgrenzen von einer Stunde in der Tiefgarage oder einer halben Stunde an der Oberfläche überschritten werden. −Foto: dpa

Die Zeit des rundum kostenlosen Parkens neigt sich wohl auch in Burghausen ihrem Ende zu. Zusammen mit Ordnungsamtsleiter Martin Hinterwinkler hat Bürgermeister Florian Schneider am Mittwoch im Hauptausschuss ein Konzept vorgestellt, wie die städtische Parkraumbewirtschaftung künftig aussehen könnte. Gelten soll es den bisherigen Plänen nach ab 1. April 2021.

Der Maßnahmenplan sieht vor, dass sowohl für alle öffentlichen Tiefgaragen als auch für neuralgische Zonen in der Alt- und Neustadt Parkgebühren eingeführt werden. In der Neustadt wären die Marktler Straße zwischen Bahnhof und Kino-Kreuzung betroffen, dazu die Robert-Koch-Straße zwischen dem Lindacher Platz und der Hess-Schule bzw. dem Gasthaus Müllerbräu. In der Altstadt konzentriert sich der Plan auf den Stadtplatz ab der Kanzelmüllerstraße und den weiteren Bereich bis zur Tiefgarage am Spitalgarten.

Bleibt es dabei, so ist das Parken in diesen Bereichen ab April kostenpflichtig – zumindest für diejenigen, die wochentags zwischen 8 und 18 Uhr bzw. samstags zwischen 8 und 12 Uhr parken wollen, und das länger als eine Stunde in der Tiefgarage oder eine halbe Stunde an der Oberfläche. Ab diesen Zeitgrenzen sind 20 Cent pro 12 Minuten fällig – ein Euro pro Stunde also. Der Höchstsatz in den Tiefgaragen für 24 Stunden liegt bei fünf Euro. Auf den Oberflächenstellplätzen darf maximal zwei Stunden lang geparkt werden.

Zahlen müssen dann beispielsweise auch die Anwohner des Stadtplatzes. Zwar bleiben die Mietstellflächen in der Tiefgarage erhalten, alle anderen Parkflächen aber werden vereinheitlicht, die Unterteilung in Kurz- und Langzeitplätze entfällt. Immerhin: Anwohner sollen sich für 30 Euro im Jahr bzw. 50 Euro für zwei Jahre Berechtigungsscheine kaufen können, die einen günstigeren Tarif – zwei Euro für 24 Stunden Tiefgarage – ermöglichen. Zudem sind für Inhaber von Berechtigungskarten kostenfreie Parkmöglichkeiten in der Zaglau im Gespräch.

Abgewickelt werden sollen die Parkgebühren über Automaten bzw. bargeldloses Zahlen per Smartphone. Gespräche mit potenziellen Betreibern stehen noch aus, ebenso eine Entscheidung im Stadtrat.

− ckl