2G, 3G und 3G-Plus
Hotspot Südostbayern: Landkreise verschärfen Corona-Regeln deutlich

12.11.2021 | Stand 22.09.2023, 0:56 Uhr

−Symbolbild: Robert Michael/dpa

Südostbayern gehört nach wie vor zu Deutschlands Corona-Hotspots. Am Donnerstag hatten die Kliniken Südostbayern bereits eine Notbremse gezogen. Nun haben einige Landkreise gemeinsam eine weitere deutliche Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen.



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Wie die Landkreise Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und Miesbach sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim in ähnlich lautenden Pressemitteilungen erklären, haben sie ergänzend zum Katastrophenfall, den Bayern am Donnerstag ausgerufen hat, und nach Absprache mit der Regierung von Oberbayern folgende Maßnahmen beschlossen, die am Montag, 15. November, in Kraft treten:

2G in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben

Für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe findet die 2G-Regelung Anwendung. Der Zugang zu diesen Bereichen ist somit nur noch geimpften und genesenen Personen sowie Kindern unter 12 Jahren gestattet. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten mit einem aktuellen PCR-Test Zutritt zur Einrichtung, wenn der Betreiber dies gestattet.

Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt, bei denen 2G gilt, müssen wöchentlich zwei PCR-Testungen (oder einen Schnelltest/ Selbsttest unter Aufsicht an jedem Arbeitstag) vornehmen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.

Für bereits angereiste Übernachtungsgäste gilt die bisherige Regelung der "Roten Ampel" vorübergehend bis einschließlich 21. November 2021 weiter. Der Gastgeber kann dabei von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen oder die Verschärfung umgehend umsetzen.

3G-Plus für Besucher von Pflegeeinrichtungen

Für Besucher von Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt 3G-Plus. Die Sonderregelung für Schüler besteht weiterhin: Diese können Pflegeeinrichtungen ohne aktuellen PCR-Test besuchen. Die Sterbebegleitung ist weiterhin jederzeit zulässig. Die Maskenpflicht für alle Besucher entsprechender Einrichtungen bleibt trotz der Vorlage eines PCR-Tests weiterhin bestehen.

3G-Regel für alle Betriebe

In allen Betrieben gilt für Beschäftigte mit Kontakt zu anderen Personen im Rahmen der Tätigkeit die 3G-Regel. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen somit an zwei Tagen pro Woche über einen Schnelltest-Nachweis verfügen. Damit wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz auf den ÖPNV, Handel sowie auf Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten ausgeweitet.

Sind gemäß der 14. BayIfSMV weitergehende Einschränkungen als die 3G-Regelung für die Beschäftigten festgelegt, bleiben diese unberührt. Die Allgemeinverfügung tritt am 15. November in Kraft und gilt zunächst befristet bis 24. November 2021.

Bernhard Kern, Landrat im Berchtesgadener Land, appelliert angesichts der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehen auch an die Bevölkerung: "Halten Sie sich bitte weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln und reduzieren Sie Kontakte, wo es Ihnen möglich ist."

− cav