Teisendorf
Bauausschuss legt Fokus auf Nachverdichtung

22.04.2021 | Stand 19.09.2023, 22:15 Uhr
Monika Konnert

Auf der Grünfläche im Süden von Stegreuth sollen sechs Bauparzellen ausgewiesen werden.

Wohnraum und Bauflächen sind auch in Teisendorf knapp. Auch in seiner jüngsten Sitzung hat der Bau- und Umweltausschuss sich mit dem Thema Nachverdichtung beschäftigt.

In diesem Sinne hat das Gremium für vier Bereiche Entscheidungen zur Bauleitplanung gefasst. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Teisendorf-Nordwest" hat der Bau- und Umweltausschuss den städtebaulichen Vertrag beziehungsweise Durchführungsvertrag mit der Scharl Wohn- und Gewerbebau GmbH aus Freilassing und Serab Meisel aus Möglingen beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der Beurkundung des Vertrages beauftragt, die stellvertretende Bauamtsleiterin Marianna Baumgartner hierzu bevollmächtigt. In der Rupertusstraße sollen auf zwei Grundstücken, die im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt sind, zwei Gebäude mit zwei Vollgeschoßen und je vierzehn Wohnungen entstehen.

Der Durchführungsvertrag regelt unter anderem auch die Beteiligung des Marktes Teisendorf bei der Vergabe von zwei Eigentums- und zwei Mietwohnungen. Nach der Beurkundung des Vertrages folgt der Satzungsbeschluss in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses. Der Bebauungsplan "Neukirchen – Nördlich der Autobahnzufahrt" stammt aus dem Jahr 2006 und wurde zwischenzeitlich dreimal geändert. Mittlerweile liegen vier Anträge zur Nachverdichtung vor, die gemäß des derzeit gültigen Bebauungsplanes nicht zulässig wären.

Bebauungsplan neu gefasst

Die Grundstücke hätten durchaus das Potenzial zur Nachverdichtung. Deshalb soll der Bebauungsplan geändert, die Baugrenzen städtebaulich vertretbar vergrößert werden sowie die maximal zulässige Anzahl der Wohneinheiten auf drei erhöht werden. Außerdem soll der Bebauungsplan an die seit Februar diesen Jahres gültigen neuen Abstandsflächen angepasst werden. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und dem Regionalplan in Bezug auf Flächensparen, Innen- vor Außenentwicklung und Nachverdichtung. Der Bau- und Umweltausschuss hat die Neufassung des Bebauungsplanes "Neukirchen – Nördlich der Autobahnzufahrt" beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, Honorarangebote von geeigneten Planern einzuholen um anschließend die Planung zu vergeben.

Aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfs für die Bevölkerung der Marktgemeinde soll in Stegreuth der Bebauungsplan erstmals geändert werden, um im Süden des Ortsteils sechs neue Bauparzellen zu schaffen. Damit soll auf einer privaten Grünfläche eine geregelte Bebauung ermöglicht werden. Ferner ist der Abbruch des nördlich der Fläche gelegenen Gebäudes vorgesehen. Die freiwerdende Fläche soll ebenfalls in die Bebauung einbezogen werden. Gemäß des bereits unterzeichneten städtebaulichen Vertrags werden zwei Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser an den Markt Teisendorf veräußert. Der Bau- und Umweltausschuss hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Stegreuth, die erste Änderung sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen und die vorgelegte Entwurfsplanung gebilligt. Die Planung sieht zwingend eine zweigeschoßige Bebauung vor.

Landratsamt moniert Gefälligkeitsplanung

Mehr Diskussionsbedarf gab es bei der Abwägung der Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Ufering I in seiner 17. Änderung eingegangen sind. Diese Änderung war notwendig geworden, weil ein Eigentümer auf seinem rund 1000 Quadratmeter großen Grundstück ein zweites Einfamilienhaus errichten will, für das kein Baufenster eingezeichnet ist.

Das Landratsamt sieht in der zur Umsetzung dieses Vorhabens notwendigen Bebauungsplanänderung eine unzulässige "Briefmarkenänderung" beziehungsweise Gefälligkeitsplanung. Durch die vielen Änderungen könnte der Bebauungsplan Ufering I in seiner Gesamtheit obsolet geworden sein, da keine städtebauliche Ordnung mehr erkennbar ist.

Bebauungsplan baldmöglich überarbeiten

Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ufering I auch auf anderen Grundstücken Potenzial zur Nachverdichtung bietet, hat das Landratsamt empfohlen, das jetzige Verfahren nicht mehr weiterzuverfolgen und stattdessen für den gesamten Geltungsbereich den Plan neu zu fassen. Nur so könne eine rechtssichere Planung erfolgen. Dieser Argumentation sind die Ausschussmitglieder nicht gefolgt, um das jetzige Vorhaben nicht weiter zu verzögern. Auf Anregung der Zweiten Bürgermeisterin Sabrina Stutz (FWG) wurde aber der Beschluss, das Verfahren weiterzuverfolgen, ergänzt – mit dem Hinweis, dass der gesamte Bebauungsplan baldmöglichst überarbeitet werden soll.