Oberbayern
Abschuss von Wolf: Regierung will Entscheidung anfechten

25.01.2022 | Stand 20.09.2023, 23:17 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die Regierung von Oberbayern geht gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München vor, das eine Abschussgenehmigung für den sogenannten "Traunsteiner Wolf" zurückgerufen hatte.



"Die Regierung von Oberbayern ist weiterhin der Auffassung, dass die Entnahme des Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m im südöstlichen Oberbayern zum Schutz vor Gefahren für Menschen erforderlich ist", erklärte am Dienstagnachmittag Wolfgang Rupp, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern.

Die vom Verwaltungsgericht München mit Beschlüssen vom 21. Februar vorrangig geforderten vorausgehenden Maßnahmen wie Monitoring, Besenderung und Vergrämung halte die Regierung nicht für praktikabel, um dem Problem zeitgerecht Rechnung zu tragen. Sie strebe deshalb eine Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung an und habe die Landesanwaltschaft Bayern gebeten, gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen.

− hr