Korneuburg
Zwei Kinder bei E-Bike-Unfall gestorben: Sie trugen keinen Helm

06.08.2019 | Stand 20.09.2023, 21:28 Uhr

Nach dem schweren E-Bike-Unfall im niederösterreichischen Bezirk Korneuburg sucht die Polizei weiter nach Ursachen für das Drama, in Folge dessen zwei kleine Mädchen (1 und 4 Jahre alt) starben. −Foto: LPD Niederösterreich

Nach dem schweren E-Bike-Unfall im niederösterreichischen Bezirk Korneuburg vom Sonntagabend sucht die Polizei am Dienstag weiter nach Ursachen für das Drama, in Folge dessen zwei kleine Mädchen (1 und 4 Jahre alt) starben. Erste Ermittlungen haben ergeben, dass die beiden Kleinkinder, die bei dem Zusammenstoß in einem Fahrradanhänger saßen, keinen Helm trugen.

Mehr dazu:
- Nach E-Bike-Unfall: Auch zweites Mädchen (4) gestorben
- E-Bike von Auto erfasst: Mädchen (1) stirbt

"Laut Fahrradverordnung ist so ein Helm in einem Kinderanhänger aber eigentlich Pflicht", sagt eine niederösterreichische Polizeisprecherin auf PNP-Nachfrage. In Österreich gilt die Helmpflicht beim Radfahren bis zum Alter von 12 Jahren. Der 60-jährige Fahrer des Wagens, der auf gerader Strecke in das E-Bike der 39-jährigen Mutter und den Anhänger mit den Kindern fuhr, hatte nach ersten Erkenntnissen der Polizei 0,08 Promille Alkohol im Blut. "Das ist nichts, das kann man auch von einem gärenden Apfel haben", sagt die Polizeisprecherin.

Wie es der 39-jährigen Mutter der beiden Mädchen geht, die durch das Unglück ums Leben kamen, kann die Polizeisprecherin nicht beantworten. Auch, ob die Frau, die selbst ebenfalls verletzt wurde, noch im Krankenhaus ist, weiß sie nicht.

In Bayern gibt es unterdessen weder für Radfahrer noch für radfahrende Kinder eine Helmpflicht. Auch, wer Kinder in einem Radanhänger transportiert, muss diesen keinen Helm aufsetzen.