Fragen und Antworten
Wohngeldreform: Welche Mieter nun mit mehr Geld rechnen können

02.10.2022 | Stand 03.10.2022, 10:26 Uhr

Mietzuschuss vom Staat: Wer innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen verdient, kann Wohngeld beantragen. −Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Die explodierenden Wohn- und Energiepreise bringen viele Mieter in Bedrängnis. Die Bundesregierung will mit einer Reform des Wohngeldes ab Anfang kommenden Jahres bei den Menschen für Entlastung sorgen.



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Wie viele Menschen bekommen Wohngeld? Derzeit beziehen rund 1,3 Millionen Menschen in etwa 600000 Haushalten Wohngeld. Davon sind in etwa die Hälfte Rentner sowie weitere 40 Prozent Familienhaushalte. Durch eine Anhebung der Einkommensgrenzen soll die Zahl der Bezieher-Haushalte auf zwei Millionen erhöht werden.

Wie hoch soll das neue Wohngeld ausfallen? Das durchschnittliche Wohngeld liegt derzeit bei 180 Euro pro Monat. Es soll um 190 Euro auf 370 Euro mehr als verdoppelt werden. Die Sätze können aber stark variieren und hängen von Miethöhe, Einkommen und Wohnlage ab.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Wer arbeiten geht, aber nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung hat, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können, kann einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch Rentner sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen können Wohngeld beantragen – ebenso Studenten, die keinen Anspruch auf Bafög haben sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

Wer kann trotz niedrigen Einkommens kein Wohngeld bekommen? Kein Wohngeld erhält, wer bereits andere Sozialleistungen bekommt. Dazu zählen etwa die zukünftigen Bürgergeld-Bezieher, sowie alle, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen oder Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen – also Schüler-Bafög, Bafög oder Berufsausbildungshilfe. Bei all diesen Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.

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Wie werden die Heizkosten berücksichtigt? Erstmals werden die warmen Nebenkosten im Wohngeld bezuschusst. Die neue Heizkostenkomponente wird als Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche ausgestaltet und nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Im Durchschnitt führt sie zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld. Um schon in diesem Jahr zu helfen, sollen Wohngeldempfänger für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten. Wer alleine lebt, bekommt 415 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Schüler, Auszubildende und Studenten bekommen 345 Euro.

Wer bekommt künftig wie viel Wohngeld? Grundsätzlich gilt: Wer wenig verdient und hohe Ausgaben fürs Wohnen hat, beispielsweise weil er in einer teuren Großstadt lebt, bekommt die größte Unterstützung. Je höher das Einkommen und je geringer die Wohnkosten ausfallen, desto geringer ist das Wohngeld. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft ist ein Single, der in einer besonders teuren Gegend lebt, bisher wohngeldberechtigt, sobald er weniger als 1797 Euro brutto verdient. Künftig steigt die Grenze auf 2301 Euro. Für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend steigt die Einkommensgrenze von 3697 auf 5077 Euro. Ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von brutto 1259 Euro und einer Kaltmiete von 500 Euro erhält derzeit monatlich 74 Euro Wohngeld. Im kommenden Jahr werden es 252 Euro sein. Eine vierköpfige Familie in München mit einem Brutto-Einkommen von 2386 Euro und einer Kaltmiete von 1000 Euro hat bisher Anspruch auf 481 Euro Wohngeld im Monat. Ab Januar 2023 sind es 804 Euro.

− afp