Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat als höchste juristische Instanz das letzte Wort gesprochen. Damit ist eine Bebauungsplanänderung, nach der man im Wochenendhaus-Sondergebiet Unterstaudach auch dauerhaft wohnen darf, vom Tisch. Eigentlich.
Doch manche Nutzer der Grundstücke und Häuser in dem Bereich wollen das nicht akzeptieren. Nun soll der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags eingeschaltet werden.
"Wir reden über Menschen, die zum Teil ihren Besitz verlieren", machte Walter Schink, einer der Wortführer der Unterstaudacher Siedler, im Rathaus deutlich.