Teisendorf
Wichtigstes Ziel: Wohnraum schaffen

Gemeinderat diskutiert Flächennutzungsplan – Erste Stellungnahmen aus den Behörden

12.10.2021 | Stand 20.09.2023, 7:08 Uhr
Monika Konnert

Die an den Betrieb (rechts) angrenzende freie Fläche soll im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt werden. −Foto: Monika Konnert

Zur weiteren städtebaulichen Entwicklung des Markts Teisendorf ist eine Überarbeitung des Flächennutzungsplans notwendig geworden. Die 2. Änderung wurde mit einem Gemeinderatsbeschluss im Dezember 2019 eingeleitet. Daraufhin wurde die Entwurfsplanung erstellt, vom Gemeinderat gebilligt und Ende 2020 öffentlich ausgelegt sowie an die zu beteiligenden Behörden verschickt. Die teils sehr umfangreichen Stellungnahmen waren Thema in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Die sich aus den Stellungnahmen ergebenden Änderungen werden in die Planung eingearbeitet. Daraufhin wird eine erneute Auslegung erfolgen.

Die Änderungen betreffen zwölf Bereiche

Wichtigstes Ziel der geplanten Änderungen ist die kurzfristige Schaffung von Flächen zum Wohnungsbau, um dem großen Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde nachzukommen. Die Änderung betrifft zwölf Bereiche in Teisendorf, Neukirchen, Oberteisendorf und Weildorf.

Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:

die Darstellung von circa vier Hektar neuer Wohnbauflächen in Teisendorf-Waschau und Viaduktweg, Neukirchen-Badweg, Teisendorf-Nordwest, Stegreuth, Pattin-Tiefenthakstrasse und Teisendorf-Knogl,

die Darstellung von circa 0,4 Hektar neuen gemischten Bauflächen in Weildorf (westliche Hauptstraße), Patting, Oberteisendorf (Holzhauser Straße),

die Erweiterung des Sondergebiets "Sport" in Weildorf,

die Ausweisung eines Sondergebiets mit Zweckbestimmung "Familienpark" im Süden von Teisendorf (Bereich Schwimmbad-Eichelgarten) sowie

die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Tourismus" im Bereich des Skilifts Neukirchen.

Seitens der Öffentlichkeit hat eine in der Waschau angesiedelte Firma schriftlich Einspruch gegen das geplante allgemeine Wohngebiet erhoben. Sie befürchtet, dass damit eine Erweiterung des Betriebs unmöglich gemacht wird aufgrund des hohen Immissionsschutzes, den ein Baugebiet genießt. Durch den direkten Anschluss eines Wohngebiets an das Firmengelände würde ein hohes Konfliktpotenzial entstehen und die Existenz der Firma erheblich gefährdet.

Das sah auch Andreas Neumeier (CSU) ähnlich und schlug vor, dort ein Mischgebiet auszuweisen und nicht ein reines Wohngebiet. Gernot Daxer (CSU) wollte wissen, um wie viele potenzielle Bauflächen es sich eigentlich handeln würde. "Wir müssen den Betrieb in seiner jetzigen Form sichern", so Daxer, deshalb ist auch er für ein Mischgebiet.

Alois Stadler (CSU) erinnerte daran, dass man bei einem ähnlich gelagerten Fall in Oberteisendorf die Bebauung eingestellt habe, um den benachbarten Betrieb nicht zu gefährden.

Umfangreiche Stellungnahme von der Regierung von Oberbayern

Planer Bernhard Hohmann, der auch in der Sitzung anwesend war, erläuterte, dass bei der Ausweisung eines Mischgebiets die Betriebe innerhalb des Gebiets verteilt sein müssten, was hier nicht beabsichtigt sei. Bauamtsleiter Theo Steinbacher führte aus, dass der Konflikt zwischen der geplanten Wohngebietserweiterung und dem bestehenden gewerblichen Betrieb im Außenbereich erkannt worden sei. Der Flächennutzungsplan habe nur darstellende Wirkung und sei nur als vorbereitende Bauleitplanung zu sehen. Erst wenn es zu einem Bebauungsplan käme, müsste ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden, das auch die Auswirkungen des Gewerbelärms beurteilt und aufzeigt, ob und wie Immissionsschutzmaßnahmen abhelfen können.

2. Bürgermeisterin Sabrina Stutz (FWG) war der Meinung, dass man sich nichts verbaue, wenn man jetzt dort ein allgemeines Wohngebiet darstelle. Die Entscheidung, diese Änderung so weiter zu verfolgen, fiel mit zwei Gegenstimmen.

Umfangreiche Stellungnahmen zu den Planungen in den zwölf Bereichen kamen unter anderem von der Regierung von Oberbayern und vom Landratsamt Berchtesgadener Land. Sie führten dazu, dass die Darstellung eines allgemeinen Wohngebiets am Viaduktweg im Flächennutzungsplan nicht weiter verfolgt wird. Dort sollten drei weitere Bauparzellen ausgewiesen und zusammen mit der bestehenden Bebauung (fünf Gebäude) als Wohngebiet dargestellt werden.

Laut der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern würde das den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes widersprechen, weil es einer weiteren Zersiedlung der Landschaft Vorschub leisten würde.

Kein Sondergebiet Tourismus beim Skilift

Ebenfalls nicht weiter verfolgt wird die Ausweisung des Sondergebiets "Tourismus" im Bereich des Skilifts in Neukirchen. Hier steht die fehlende Anbindung an eine geeignete bestehende Siedlungseinheit im Widerspruch zu den Zielen des Landesentwicklungsplans. Ebenfalls nicht weiter verfolgt werden Änderungen im Bereich Oberteisendorf (Holzhauser Straße) zur Erweiterung des bestehenden Mischgebiets um drei Bauparzellen. Der Änderungsbereich liegt in einem wassersensiblen Bereich, wo es schon zu Wildbachereignissen gekommen ist. Da diese im Zuge des Klimawandels zunehmen werden, sollte dort nicht gebaut werden.

Die weiteren Bereiche werden weiter verfolgt, teilweise unter Berücksichtigung geringfügiger Änderungen der Planungen.