Lkr. Passau
"Wettbewerbsverzerrung im Einzelhandel"

26.01.2021 | Stand 26.01.2021, 19:00 Uhr

Dass Supermärkte und Discounter neben Lebensmitteln und Drogerieartikeln auch Elektrogeräte und Textilien anbieten dürfen, während der spezialisierte Einzelhandel nicht öffnen darf, sorgt derzeit für viel Unmut: Von Wettbewerbsverzerrung ist die Rede. −Symbolbild: Hoppe/dpa

Dass Supermärkte und Discounter neben Lebensmitteln, Drogerieartikeln und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs auch Elektrogeräte, Textilien etc. zum Verkauf anbieten dürfen, während der jeweils auf diese Segmente spezialisierte Einzelhandel nicht öffnen darf, sorgt derzeit für viel Unmut: Der Freyunger FDP-MdL Alexander Muthmann will dazu am heutigen Mittwoch einen Dringlichkeitsantrag in die Vollversammlung des Bayerischen Landtags einbringen (PNP berichtete), und auch der CSU-Landtagsabgeordnete Walter Taubeneder sieht die momentane Regelung "mit wachsendem Unverständnis", wie er in einer Pressemitteilung schreibt.

"Zahlreiche dahingehende Rückmeldungen von Bürgern" habe der Abgeordnete zum Anlass genommen, sich in einem Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder zu wenden "und mit Blick auf die offen zu Tage tretende Wettbewerbsverzerrung, die sich in der gegenwärtigen Konstellation manifestiert, eine dahingehende Einschränkung für die großen Lebensmittelhändler oder eine Öffnung des Einzelhandels einzufordern", so Taubeneder.

Um Kontakte so gering wie möglich zu halten, ist während des harten Lockdowns die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr untersagt. Ausgenommen sind die für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Waren, die über das übliche Sortiment des Geschäfts hinausgehen, dürfen nicht verkauft werden. Mischbetriebe des Einzelhandels können öffnen, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent im erlaubten Bereich, etwa dem Verkauf von Lebensmitteln und Zeitungen, liegt. In diesem Fall dürfen auch die übrigen Sortimente verkauft werden. "Neben den allgemein hohen Belastungen, die dem Einzelhandel auferlegt werden, erachte ich allen voran das Schwerpunktprinzip als problematisch, da diesem in meinen Augen und nach Ansicht der Bürger keine Logik zugrunde liegt", so Taubeneder. "Wird die Nachfrage nach Waren, die nicht Teil des täglichen Bedarfs sind, in der Zeit des Lockdowns durch die großen Märkte befriedigt, fehlt diese den kleinen Einzelhändlern nach deren Wiederöffnung", analysiert der Abgeordnete. Auch hinsichtlich des Infektionsschutzes befindet er, dass das Ziel der Kontaktminimierung durch die Öffnung des Einzelhandels besser erfüllt werden könnte als durch die Konzentration aller Einkaufsaktivitäten auf die Supermärkte. "Meine Erfahrungen in den letzten Wochen zeigen, dass das Abstandhalten an den Wühltischen schwieriger geworden ist und die Sonderangebote der großen Märkte zusätzliche Kundenfrequenz in die geöffneten Geschäfte ziehen."

Auch ein Ausweichen auf Online-Angebote sei allen voran für kleine Einzelhändler in der Region nur schwer umsetzbar und dauerhaft leistbar. "Wir müssen dem Einzelhandel jetzt helfen, zu einem fairen Wettbewerb zurückzukehren, wirtschaftliche Perspektiven eröffnen und unsere Strukturen in den Orten sichern", fasst der Abgeordnete die Intention seines Schreibens an den Ministerpräsidenten zusammen. "Die derzeitigen Schließungen sollten überprüft werden. Ich setze mich – unter Wahrung von Infektionsschutzmaßnahmen und Hygienekonzepten – für eine zeitnahe Öffnung des Einzelhandels ein", unterstreicht er.

− red