In München auf Straße geklebt
„Werde es wieder machen“: Klimaaktivisten zeigen keine Reue vor Gericht

16.09.2022 | Stand 22.09.2023, 5:39 Uhr

München: Ein Aktivist der Gruppe „Die letzte Generation“ klebt seine Hand auf einen Zebrastreifen. −Foto: Matthias Balk/dpa

Mit Plädoyers für den Kampf gegen den Klimawandel haben drei Aktivisten der sogenannten „Letzten Generation“ vor dem Amtsgericht München ihre Beteiligung an einer Straßenblockade gestanden.



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Ein Student, der sich bei der Aktion im Februar dieses Jahres mit Sekundenkleber auf der Straße festgeklebt hatte, sprach zum Prozessauftakt am Freitag von Wut, Trauer und einem „irreversiblen Verlust“ von Tier- und Pflanzenarten. Er empfinde „einfach nur Verzweiflung“. „Unsere Blockaden sind als Feuermelder notwendig“, sagte der junge Mann. „Ich werde das in Zukunft wieder machen.“

Vorwurf: Nötigung

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Nötigung vor. Mit ähnlichen Aktionen hatte die „Letzte Generation“ in jüngster Zeit immer wieder Schlagzeilen gemacht. Aktivisten klebten sich beispielsweise wiederholt an Kunstwerken fest - oder versuchten, sich beim Bundesligaspiel des FC Bayern gegen Borussia Mönchengladbach an einem Torpfosten festzumachen.

„Pflicht, dagegen anzukämpfen“

Die beiden ebenfalls angeklagten jungen Frauen, die - mit weiteren anderen - bei der Aktion dabei waren, äußerten sich am Freitag vor Gericht ähnlich. Eine der Studentinnen sagte, sie könne „losheulen vor Angst und Wut“. Sie sehe es angesichts der dramatischen Folgen des Klimawandels als ihre „Pflicht, dagegen anzukämpfen“. „Ja, ich habe mich auf diese Straße gestellt, um Alarm zu schlagen“, gestand sie. Ihr wäre es auch lieber, sie müsse das nicht tun und auch nicht deswegen vor Gericht stehen, habe aber das Vertrauen in die Politik verloren. „Wer, wenn nicht wir?“, fragte sie. „Es macht sonst keiner.“

Erste Prozess gegen Aktivisten der „Letzten Generation“

Nach Angaben der Organisation ist der Prozess am Münchner Amtsgericht der erste Prozess gegen Aktivisten der „Letzten Generation“ in Bayern. Zwar beantragte die Staatsanwaltschaft München I schon Strafbefehle gegen Aktivisten. Bei Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren sei ein Strafbefehl aber nicht möglich, teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Die drei Angeklagten im Münchner Prozess waren zum Tatzeitpunkt im Februar dieses Jahres Heranwachsende.

Vom Gericht verwarnt worden

Die Aktivisten sind schlussendlich wegen einer Straßenblockade vom Amtsgericht München verwarnt worden. Die drei Heranwachsenden seien der Nötigung schuldig, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Es sei Jugendstrafrecht angewandt worden. Heranwachsende sind im deutschen Recht Menschen ab 18, aber unter 21 Jahren. Bei ihnen kann entweder das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.

− dpa