Recht: Kollision mit Mülltonne
Wer zu knapp vorbeifährt, ist selbst schuld

29.10.2021 | Stand 29.10.2021, 8:14 Uhr

Beim Linksabbiegen muss der rückwärtige Verkehrs gesehen werden

SP-X/Frankenthal. Auf dem Radweg abgestellte Mülltonnen sind für Radfahrer störend, aber nicht zwingend gefährlich. Kommt es zu einer Kollision und einem Sturz, steht dem Biker nicht automatisch Schadenersatz zu, wie das Landgericht Frankenthal entschieden hat.

Geklagt hatte ein Radfahrer, der auf einem Radweg zwei von den Müllwerkern unaufmerksam abgestellten Tonnen ausweichen wollte, diese dabei touchierte und anschließend stürzte. Er verklagte das Abfallversorgungsunternehmen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg.

Da der Radler nach eigenen Angaben die beiden Tonnen bereits aus einigem Abstand gesehen hatte, sah das Gericht bei dem verunfallten Radfahrer eine Mitschuld. Er hätte dem Hindernis mit dem passenden Abstand ausweichen und den Unfall verhindern können, wie das Portal „RA Online“ das Urteil erläutert. Stattdessen habe er sich bewusst für ein knappes Vorbeifahren entschieden.