Das gilt für Landwirte in Quarantäne
Wenn der Bauer wegen Corona nicht mehr in den Kuhstall kann

Landwirte in Quarantäne dürfen sich meist weder um die Tiere noch um die Feldarbeit kümmern

07.06.2021 | Stand 21.09.2023, 7:11 Uhr

Xaver Ostermeier aus Euernbach (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) hat eine 14-tägige Corona-Quarantäne und eine ebenso lange Behörden-Odyssee als Landwirt mit Tieren hinter sich.

Er ist Gemeinderat in Scheyern, Nebenerwerbslandwirt mit einem viehhaltenden Betrieb mit Weidehühnern – und stand damit vor einem Problem. Denn als Bauer hat er sich verpflichtend um das Tierwohl zu kümmern; aber dieser Verpflichtung konnte er während der Quarantäne nicht nachkommen, weil er Haus und Garten während dieser Zeit nicht verlassen durfte.

Quarantäne trotz wichtiger Phase der Vorbereitung

Das geschah in einer Phase, als in der Landwirtschaft dringende Arbeit wie Düngen, Säen, Saatvorbereitung anstanden, die der Bauer dann nicht ausführen konnte. Sein erster Gedanke und Anruf ging an das Gesundheitsamt. "Ich fragte nach, ob es möglich ist, dass ich hier eine Befreiung für eine fiktive Zeit – von zum Beispiel 15 bis 18 Uhr – bekomme, in der ich mich um meine Tiere kümmern kann", erzählt der Euernbacher.

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