Wenn Spaziergänger oder Sportler von einem Verbotsschild gestoppt werden, dürfen sie dieses oft ignorieren. Das sagt ein früherer Stadtrat aus Passau - und verweist auf ein bayerisches Gesetz.
Klaus Schürzinger ärgert sich, über ein Sperrschild am Hörnerweg. "Privatweg! Durchfahrt und Durchgang verboten!", steht da. Es sieht also aus, als dürfe man den Weg nicht betreten - aber das stimmt nicht. Denn solche Sperrschilder in der freien Natur sind grundsätzlich unbeachtlich. Das heißt, man darf sie ignorieren.
Aber, fragt der ehemalige Stadtrat: "Wer weiß denn schon, dass ein solches Schild unbeachtlich ist? Und ist der Grundstückseigentümer ebenso überzeugt, dass sein Schild unbeachtlich ist?" Der Grund dafür, dass solche Sperrschilder ignoriert werden dürfen, liegt in der Bayerischen Verfassung.