"Person vermisst - die Polizei bittet um Hinweise", solche Meldungen gibt es mehrmals im Monat in unserer Region. Doch wann suchen die Beamten öffentlich nach Vermissten? Und wie reagiert man richtig, wenn man die Person entdeckt? Wir fragten nach.
"Da wird eine Person vermisst und die Polizei reagiert erst so spät. Warum veröffentlicht man nicht eher einen Fahndungsaufruf mit Foto?" - solche Aussagen oder Facebook-Kommentare gibt es immer wieder, wenn die Polizei öffentlich nach einer Vermissten sucht. Doch der Zeitpunkt hat seinen Grund.
Um eine vermisste Person schnellstmöglich wiederzufinden, schöpft die Polizei die gesamte Bandbreite an wirkungsvollen Maßnahmen aus, wie Günther Tomaschko, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern betont. Ein öffentlicher Vermisstenaufruf über die Presse ist dabei nur ein Baustein.
Öffentlichkeitsfahndung nicht immer zielführend und möglich
Bei der Suche nach Vermissten handelt es sich laut Tomaschko um rechtlich und technisch sehr komplexe Vorgänge. "Eine Veröffentlichung von privaten Informationen stellt außerdem immer einen erheblichen Grundrechtseingriff dar und ist manchmal auch gar nicht zielführend", so der Pressesprecher.
Besteht beispielsweise Suizidgefahr, könne eine entsprechende Veröffentlichung in der Presse die vermisste Person zusätzlich unter Druck setzen und möglicherweise zu einer nicht gewollten Kurzschlussreaktion führen.
Bei den veröffentlichten Daten und Informationen gelte es, unter dem Aspekt der Privatsphäre nur tatsächlich erforderliche Informationen herauszugeben. Gleichzeitig seien es aber oft auch kleine Informationen, die wichtig sein können - etwa bestimmte Erkrankungen der Person, die dazu führen, dass sie auf Medikamente angewiesen ist oder hilflos umherirrt.
Am besten sofort die Polizei rufen
Wer eine vermisste Person sieht, sollte am besten sofort die Polizei rufen. Sitze die Person in einem Lokal - wie etwa kürzlich eine im Landkreis Rottal-Inn vermutete Frau aus Berlin - sei das relativ einfach. Bewege sich diese zu Fuß weiter könne man die Beamten am Telefon darauf hinweisen und gegebenenfalls unauffällig hinterhergehen.
Den- oder diejenige selbst anzusprechen hält Pressesprecher Günther Tomaschko hingegen nicht für die beste Möglichkeit. "Man weiß nie, wie die Person reagiert und ob sie sich dann unter Druck gesetzt fühlt", sagt er.
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