Landshut
Vorteilsnahme im Amt – "Keine Lappalie"

18.01.2019 | Stand 19.09.2023, 21:41 Uhr
Alexander Schmid

Die Staatsanwaltschaft hat gegen Hunderte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ermittelt. −Foto: Schmid

Einladungen zum Essen, eine Kiste Rotwein, Karten für die Landshuter Hochzeit oder Biermarkerl – laut Staatsanwaltschaft Landshut hat ein Ingenieurbüro aus dem Großraum Landshut Entschei-dungsträgern in den Rathäusern turnusmäßig Geschenke zukommen lassen. Allein im Landshuter Rathaus sind 23 Mitarbeiter der Verwaltung von Ermittlungen betroffen. Ein Großteil der Verfahren ist jetzt abgeschlossen. Das erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Landshut, Thomas Steinkraus-Koch, auf Anfrage. Die Beschuldigten kommen größtenteils mit einem blauen Auge davon.

Im Dezember 2018 hatte die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie gegen 300 Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, Angestellte und Beamte in Schlüsselpositionen sowie Bürgermeister, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Amt eingeleitet hat. Besagtes Ingenieurbüro hatte den Entscheidungsträgern über Jahre hinweg Aufmerksamkeiten zukommen lassen. Die Angelegenheit war 2015 im Rahmen von Ermittlungen wegen des Verdachts der Ausschreibungs-Manipulation gegen die Ingenieure ins Rollen gekommen. Dabei sind die Ermittler auch auf eine Liste gestoßen, auf der die Empfänger von Geschenken vermerkt waren.

"Wir sind jetzt bis auf wenige Verfahren durch", erklärte Steinkraus-Koch am Donnerstag für die Verfahren, die bei der Landshuter Staatsanwaltschaft anhängig waren. Die Hälfte der 300 Fälle hatten die Landshuter Ermittler an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben.

"Der Großteil der Fälle ist wegen geringer Schuld oder gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation eingestellt worden", so Steinkraus-Koch. Es habe aber auch einige Fälle gegeben, in denen das Ausmaß der Zuwendungen im Lauf der Jahre einen Geldwert im vierstelligen Bereich angenommen hätte. In diesen Fällen müssten die Betroffenen mit einem Strafbefehl rechnen.

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