Übersicht
Vierte Impfung für bestimmte Gruppen: Was Sie jetzt wissen sollten

05.02.2022 | Stand 23.09.2023, 3:08 Uhr

Die vierte Impfung soll vor allem sogenannte vulnerable Gruppen schützen. −Symbolbild: dpa

Von Karin Seibold

Ist eine vierte Corona-Impfung nötig? Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich für eine solche „zweite Auffrischungsimpfung“ für „vulnerable Gruppen“ ausgesprochen.



Es handelt sich noch nicht um finale Stiko-Empfehlungen, es läuft nun noch ein Abstimmungsverfahren mit Fachgesellschaften und Ländern. Änderungen seien noch möglich, heißt es.

„Die jüngsten Daten aus Israel legen nahe, dass eine vierte Dosis eine gewisse Verbesserung beim Schutz vor Infektion und eine deutlichere Verbesserung beim Schutz vor schwerer Erkrankung bewirkt“, sagte aber der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Konkret geht es dabei um eine zweite Auffrischungsimpfung mit den vorhandenen mRNA-Impfstoffen.

Konkret geht es um
- Menschen ab 70 Jahren
- Menschen in Pflegeeinrichtungen
- Menschen mit Immunschwäche
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen

Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die vierte Impfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung erfolgen. Pflegepersonal soll den zusätzlichen Booster frühestens nach sechs Monaten bekommen. Wer nach der Booster-Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht hat, braucht aber demnach keine vierte Impfung.

Vorbild Israel

In Israel haben bereits Hunderttausende eine vierte Impfung. Nach Menschen über 60, Immungeschwächten und medizinischem Personal können sie dort inzwischen alle Erwachsenen mit Vorerkrankungen in Anspruch nehmen.

Laut Bundesgesundheitsministerium sind aktuell rund 75 Prozent der Bevölkerung vollständig, also zweimal gegen Covid-19 geimpft. Mindestens 53 Prozent haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte die neue Stiko-Empfehlung zur zweiten Auffrischungsimpfung für Ältere und Risikopatienten als richtigen Schritt. Diese gebe den Betroffenen „zusätzliche Sicherheit“, erklärte er.