Altötting
Verwirrung wegen Zahlungsaufforderung – aber Kirchgeld ist rechtens

03.06.2019 | Stand 21.09.2023, 22:30 Uhr

Als zusätzlicher Teil der Kirchensteuer können die Pfarreien das Kirchgeld erheben. −Foto: dpa

Kirchgeld – das klingt nach Spende, freiwilliger Abgabe, aber nichts, was man zahlen muss. Ein Irrglaube, dem offenbar viele Mitglieder der verschiedenen Kirchengemeinden aufgesessen sind, denn immer mehr Gemeinden sehen sich gezwungen, dieses Kirchgeld aktiv einzufordern.

So sorgte ein Schreiben der evangelischen Kirchengemeinde Altötting unlängst für Erstaunen, als im Briefkasten der Mitglieder ein Kirchgeld-Bescheid lag – Überweisungsformular und Tabelle, die Auskunft über den je nach Jahreseinkommen gestaffelten Betrag gibt, inklusive. Fünf Euro bis maximal 120 Euro für Mitglieder mit einem Jahreseinkommen von über 70.000 Euro werden hier pro Jahr fällig. Man habe die Erfahrung gemacht, dass die Kirchenmitglieder eher zahlen, wenn sie direkt angeschrieben werden, erklärt Pfarrer Klaus Göpfert im Gespräch mit der PNP die Vorgehensweise.

Fakt ist: Das Kirchgeld ist eine sogenannte Ortskirchensteuer. Der Grund dafür liegt darin, dass in Bayern nur acht Prozent der Lohn- und Einkommensteuer als Kirchensteuer erhoben, in den meisten anderen Bundesländern hingegen neun Prozent. Da der finanzielle Bedarf für die Aufgaben der Kirche in Bayern jedoch nicht geringer ist, wird das Kirchgeld für die Belange der Kirchengemeinden erhoben. Die Erhebung von Kirchensteuern und somit auch des Kirchgeldes ist den Kirchen durch das Grundgesetz und die Bayerischen Verfassung gewährleistet, um die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Kirchen zu stärken.

− jo

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