Eilantrag
Verwaltungsgerichtshof kippt vorläufig 2G-Regel im Einzelhandel

19.01.2022 | Stand 20.09.2023, 2:25 Uhr

−Foto: Stefan Sauer/dpa

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt.



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Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.

Verletzung der Berufsfreiheit

Nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen bislang nur Geimpfte und Genesene Ladengeschäfte betreten. Ausgenommen sind Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Die Antragstellerin sah darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes und beantragte deshalb die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung.

Dem gab der Verwaltungsgerichtshof vorläufig statt. Zwar dürfte eine 2G-Zugangsbeschränkung grundsätzlich eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben, hieß es. Doch gebe das Infektionsschutzgesetz vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfen.

Doch das Kriterium des "täglichen Bedarfs" werde in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch eine - ausdrücklich nicht abschließende - Liste von Beispielen konkretisiert, erläuterte der Verwaltungsgerichtshof. Damit werde die 2G-Regel in der bisherigen Form den Anforderungen nicht gerecht. Auch bei sogenannten Mischsortimentern lasse sich nicht mit ausreichender Gewissheit aus der Verordnung entnehmen, welches Geschäft von der Zugangsbeschränkung erfasst wird und welches nicht. Gegen den Beschluss vom Mittwoch gibt es keine Rechtsmittel.

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. "Der Einzelhandel hatte diese Lockerung schon länger gefordert, da die 2G-Kontrolle für die betroffenen Sortimente hohen Aufwand bedeutete und im Handel aufgrund der FFP2-Masken keine besondere Infektionsgefahr besteht", sagte der Wirtschaftsminister der PNP.
Die 2G-Regel besagt, dass der Zugang zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt ist. "Die Abgrenzung des ,täglichen Bedarfs‘ war ohnehin schwierig und war immer wieder Gegenstand von Gerichtsurteilen", erklärte Aiwanger und betonte: " Für den Handel ist es eine Erleichterung, künftig ohne 2G-Regel arbeiten zu können."

− dpa