Bad Reichenhall/Laufen
Verurteilter sagt "Dankeschön"

Handwerker ohne Führerschein unterwegs – Zehnfach vorbestraft

17.02.2021 | Stand 19.09.2023, 7:12 Uhr
Hannes Höfer

Von Erpressung bis Körperverletzung, von falscher Verdächtigung bis Diebstahl, von Gefährdung des Straßenverkehrs bis zur Sachbeschädigung: Das Vorstrafenregister des Angeklagten ist lang. −Foto: David Ebener/dpa

Für seinen täglichen Weg zur Arbeit hatte sich der 36-jährige Handwerker einen Roller angeschafft. Weil er dafür jedoch keinen Führerschein hat, war es eine Frage der Zeit, bis man ihn ertappen wird. Das geschah am 19. August 2020 um 6.30 Uhr auf der Innsbrucker Straße in der Kurstadt. Deshalb stand der zehnfach vorbestrafte Reichenhaller nun erneut in Laufen vor Gericht. Dort kam er mit einer Bewährungsstrafe davon und war darüber sichtlich erleichtert.

Mehrfach hinter Gittern

"Eine ganz schöne Latte", sagte Richter Christian Daubner zum Vorstrafenregister des Angeklagten. Von Erpressung bis Körperverletzung, von falscher Verdächtigung bis Diebstahl, von Gefährdung des Straßenverkehrs bis zur Sachbeschädigung ist fast alles dabei. Zuletzt war er im August 2019 verurteilt worden, nachdem er zusammen mit zwei Freunden an Silvester mit einer Schusswaffe gefeuert hatte (wir berichteten). Der Handwerker saß mehrfach hinter Gitter; einmal wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. "Ich habe mir den Roller für den Arbeitsweg besorgt", erklärte der 36-Jährige im Gericht. "Sie wussten, dass sie keinen Führerschein haben, und dass sie für diesen Roller einen brauchen", entgegnete Daubner, "es gibt auch Motorroller und Mofas, für die es keinen braucht."

Er habe nicht nachgedacht, räumte der Mann ein. Die Reichenhaller Polizei hatte seinen Roller auf dem Rollprüfstand gestellt und dabei eine Höchstgeschwindigkeit von 55 Kilometer je Stunde ermittelt. "Berücksichtigt man den Luftwiderstand und zieht eine Toleranz ab, sind es mindestens noch 45 km/h", erklärte der 38-jährige Polizeioberkommissar im Zeugenstand.

Drei Kilometer Fahrstrecke zur Arbeit

Auf rund drei Kilometer schätzte der Beamte die Fahrstrecke zur Arbeit, die der Mann nur mit dem Fahrzeug bis zu 25 km/h hätte fahren dürfen. "Trotzdem alles Gute", verabschiedete sich der Polizist von dem amtsbekannten Handwerker. "Er ist nicht zum Vergnügen gefahren und es war eine kurze Strecke", anerkannte Staatsanwalt Gerhard Seehars, der jedoch auf die Rückfallgeschwindigkeit und die bestehende Führungsaufsicht verwies. Er beantragte sechs Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. "Damit es kein Quasi-Freispruch wird, sollte eine Geldauflage dazu kommen", empfahl Seehars.

1500 Euro an die Staatskasse

"Muss ich jetzt sechs Monate rein?", fragte der Angeklagte verunsichert. Nein, muss er nicht. Christian Daubner entschied auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine Bewährungsfrist von drei Jahren. Eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro geht an die Staatskasse. Zu der letzten Strafe von 4200 Euro, die der Reichenhaller immer noch abstottert, kommt nun eine weitere monatliche Rate von 100 Euro hinzu.

Die Bewährungschance begründete der Richter mit den "geordneten Verhältnissen" des Mannes, der Frau, Kind und Arbeit habe. "Ich meine, das reicht als Warnschuss", sagte Daubner, "denn sie wissen, was droht, wenn wieder was passiert." Dem 36-jährigen ist es einen Monat lang untersagt, ein motorisiertes Fahrzeug zu führen. "Auch kein Mofa", wie der Richter bekräftigte. "Ich sage Dankeschön", verabschiedete sich der Reichenhaller.