Urteil im Gastro-Krimi
Versuchte Erpressung: 18 Monaten Haft für Passauer Szenewirt

Mittäter erhält ein Jahr und neun Monate auf Bewährung

15.12.2020 | Stand 21.09.2023, 5:21 Uhr
Christine Pierach

Das Landgericht Passau hat am Dienstag einen Passauer "Szenewirt" wegen versuchter Erpressung im Oktober 2019 in zweiter Instanz zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Der Mittäter, ein früherer Türsteher, wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Prozess war nach dem Freispruch des Passauer Szenewirtsneu aufgerollt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt.

"Schreiben Sie, dass ich unschuldig bin", hat der Wirt die PNP gebeten. Da hatte der Staatsanwalt ihn schon als den Initiator der Erpressung bezeichnet und 18 Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Für den überaus geständigen Mittäter fand der Ankläger zwei Jahre auf Bewährung und 2000 Bußgeld ausreichend. Dessen Anwalt meinte, 15 Monate auf Bewährung seien auch genug. Der Verteidiger des Wirts hatte Freispruch gefordert.

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