Kondom abgezogen
Vergewaltigte Regensburger Prostituierte: Urteil in Traunstein gefallen

05.07.2022 | Stand 22.09.2023, 21:32 Uhr

Schmerzensgeld wurde einer Regensburger Prostituierten (Symbolfoto) nun zugesprochen, weil ein Freier während des Intimverkehrs das Kondom abzog. −Foto: Fabian Sommer/dpa

Von Christian Eckl

Auch in zweiter Instanz ist ein Oberbayer wegen einem sexuellen Übergriff auf eine Prostituierte verurteilt worden. Der Berufungsprozess vor dem Landgericht Traunstein endete mit einem Deal zwischen Staatsanwaltschaft, Anwalt, Nebenklagevertreter und Gericht.



Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte den 41-Jährigen bereits im Januar zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung. Damals hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. Diesmal ließ er sich zu den Vorgängen ein.

Fest steht nun, dass sich der Rosenheimer mit einer 45-jährigen Prostituierten im August 2020 in seiner Wohnung verabredet hatte. Dort kam es auch zu einvernehmlichem Sex. Doch nach einem Stellungswechsel zog der Mann das Kondom ab. Für das Abziehen eines Kondoms während des Sex wird der Begriff „Stealthing“ benutzt. Der Begriff leitet sich vom englischen Wort für List oder Verstohlenheit ab. Weil die Regensburgerin sich daraufhin anzog und versuchte, die Wohnung zu verlassen, verfolgte sie der 41-Jährige und wandte nach der Überzeugung des Gerichts auch Gewalt an. Die Frau konnte allerdings flüchten.

Schmerzensgeld bestätigt

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung. Zudem stellte das Gericht den Vorwurf der Vergewaltigung nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung ein, da er im Vergleich zu den übrigen Vorwürfen nur gering wog.

Zudem blieb das Gericht bei einem Schmerzensgeld über 3000 Euro für die Prostituierte. „Meine Mandantin ist froh, dass ihr eine weitere Aussage vor Gericht erspart blieb und die Berufungskammer das Schmerzensgeld bestätigt hat“, sagte der Regensburger Anwalt des Opfers, Philipp Pruy, nach dem Urteil.