Polizei Hauzenberg
Verbotenes Reisegewerbe

19.06.2020 | Stand 19.09.2023, 20:12 Uhr

Hauzenberg. Eine aufmerksame Frau aus Neureichenau teilte der Polizei Hauzenberg am Donnerstagvormittag mit, dass in der aktuellen PNP Ausgabe / Freyung ein Flyer dabei war, in welchem der Ankauf von Gold, Pelz und Antiquitäten in einem Hotel im Bereich Hauzenberg beworben wurde. Sie wollte wissen ob dies seriös sei.

Bei der Überprüfung konnte festgestellt werden, dass sich ein 40-Jähriger aus Mönchengladbach dort eingemietet hatte. Er gab an, dass er in Vilshofen ein Gewerbe für diese angebotene Tätigkeit angemeldet hat. Begleitet wurde er von 4 weiteren Personen, die ebenfalls aus dem Bereich Mönchengladbach und Düsseldorf kamen. Die Vermieterin wusste von dem angebotenen Ankaufsgeschäft ihren Angaben nach nichts. Vor Ort konnten keine Kaufinteressenten angetroffen werden.

Da er selbst keine Ausweispapiere dabei hatte, wurde er zur Personalienfeststellung zur Dienststelle verbracht und hier auch die Gewerbeanmeldung überprüft.

Er hatte tatsächlich am 10.06. in Vilshofen eine Örtlichkeit gemietet, die er als Betriebssitz für seinen Goldankauf angab.

Nachfragen beim zuständigen Landratsamt Passau ergaben, dass ein Ankauf von Gold im Reisegewerbe nicht zulässig ist. Der Ankauf kann nur am Betriebssitz erfolgen. Hier müssen auch die Einrichtungsgegenstände, die für den Ankauf notwendig sind, lt. Rechtsprechung zur ständigen Überprüfung vorhanden sein.

Ein für ein paar Tage gemietetes Zimmer reicht hierfür nicht aus.

Ermittlungen wegen Verstoß gegen die Gewerbeordnung wurden eingeleitet.