Ausnahmeregelung
Unsichere Gaslage: Landkreis Landshut erlaubt den Betrieb alter Holzheizungen

03.09.2022 | Stand 22.09.2023, 6:05 Uhr

Das Landratsamt Landshut erlaubt den Betrieb alter Holzheizungen. −Symbolbild: tg

Im Landkreis Landshut dürfen alte Holzheizungen wieder genutzt werden. Das Landratsamt hat hierfür aufgrund der aktuellen Gasversorgungssituation eine Allgemeinverfügung erlassen.



Stillgelegte Holzeinzelfeuerungen aber auch Holzzentralheizungen dürfen seit dem 1. September unter bestimmten Voraussetzungen wieder in Betrieb genommen werden. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. August 2023.

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Erfasst sind davon Holzeinzelfeuerungen, also zum Beispiel Kamin- oder Kachelöfen, die nur einen Raum beheizen, aber auch Holzzentralheizungen, die wegen Sanierungsfristen außer Betrieb genommen, aber noch nicht abgebaut wurden, falls durch deren Betrieb eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden kann.

Formulare müssen eingereicht werden

Die Holzfeuerungsanlagen dürfen allerdings erst dann wieder betrieben werden, wenn ein vom Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk ausgegebenes Formular beim zuständigen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger eingereicht wird. Zusammen mit dem Formular „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe“ beziehungsweise „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe“ ist der beabsichtigte Betrieb zusätzlich auch beim Landratsamt Landshut, Sachgebiet 43 – Umwelt- und Immissionsschutz, Veldener Straße 15, 84036 Landshut, anzuzeigen (alternativ per E-Mail möglich unter der Adresse immissionsschutz@landkreis-landshut.de).

− lw