Corona
Umgehung der Maskenpflicht: Polizei Kelheim warnt vor Gefälligkeitsattesten

12.11.2020 | Stand 19.09.2023, 23:27 Uhr

−Symbolbild: Axel Heimken/dpa

Weil an manchen Schulen einige Schüler versuchen, die Maskenpflicht mit Hilfe von sog. Gefälligkeitsattesten zu umgehen, warnt die Polizei Kelheim.

Werden solche Fälle bekannt, ermittelt die Polizei wegen des Ausstellens bzw. des Gebrauchs von solchen Zeugnissen. Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch Ärzte ist nach § 278 StGB strafbar und kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Der Gebrauch eines solchen Gesundheitszeugnisses ist ebenfalls strafbar. Hier sieht der § 279 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

Bei Verdachtsfällen ermittelt die Polizei gegen den Arzt und den Schüler, der das unrichtige Attest vorgezeigt hat.

− vr