Kleiner Grenzverkehr
Über den Jahreswechsel: Schärfere Einreiseregeln in Tschechien

25.12.2021 | Stand 23.09.2023, 18:33 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Tschechien verschärft über den Jahreswechsel die Einreiseregelungen. Betroffen davon ist der kleine Grenzverkehr.



Ab dem 27. Dezember wird für Einreisen nach Tschechien neben der Einreiseanmeldung grundsätzlich auch ein PCR-Test benötigt - das gilt auch für Genesene und zweifach Geimpfte. Von der Testpflicht ausgenommen sind nur geboosterte Personen und Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzpendler und Grenzgänger. Eine Ausnahme gilt zudem eigentlich für Aufenthalte unter 24 Stunden.

Für den Zeitraum von 30. Dezember bis zum 1. Januar aber hat die tschechische Regierung den kleinen Grenzverkehr ausgesetzt. Auch wer nur kurz einreist, braucht für diese drei Tage einen PCR-Nachweis. Damit sollen Fahrten zu Silvesterpartys vermieden werden. Personen mit Booster-Impfung sind von der strengeren Regelung zum Jahreswechsel ausgenommen.

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