Inzidenzgrenze & Testpflicht
Tourismus in Bayern ab Pfingsten möglich: Diese Regeln sollen gelten

10.05.2021 | Stand 10.05.2021, 15:33 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Nun ist es offiziell: Am Pfingstwochenende dürfen in bayerischen Regionen mit stabilen Corona-Zahlen Beherbergungsbetriebe öffnen.


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Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen dürfen wieder öffnen wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristische Bahn- und Busverkehre, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie die Außenbereiche von medizinischen Thermen. Voraussetzung ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test – PCR-Test oder Antigen-Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht.

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Mit diesem Beschluss setzte das bayerische Kabinett am Montag eine Ankündigung aus der Vorwoche um. Und nun sind auch weitere Details klar: Die Anreise bei touristischen Unterkünften ist schon ab Freitag, 21. Mai, möglich. Und: Für Übernachtungsgäste dürfen Beherbergungsbetriebe nach Worten von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) auch die Innengastronomie und Wellnessbereiche öffnen.

Inzidenz muss unter 100 liegen

Voraussetzung ist bei alledem, wie bei anderen Öffnungsschritten auch, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis beziehungsweise in der betreffenden kreisfreien Stadt stabil - nach aktueller Regelung fünf Tage hintereinander - unter 100 liegt. Am Montag lagen nach Worten Herrmanns 37 Landkreise und kreisfreie Städte unter diesem 100er-Wert, 59 über dem 100er-Wert. Wie viele am 21. Mai alle Bedingungen erfüllen werden, ist offen.

− dpa