Nürnberg
Tödliche Stöße ins S-Bahngleis: Mehrjährige Haftstrafen verhängt

18.12.2019 | Stand 18.12.2019, 15:11 Uhr

Benjamin Schmitt (l), Rechtsanwalt, steht vor der Urteilsverkündung im Landgericht Nürnberg-Fürth neben zwei Vätern (2. und 3. v.l) der Opfer eines tödlichen Streits am S-Bahnhof Nürnberg. Bei einem Streit Anfang des Jahres 2019 sind zwei Männer an der S-Bahn-Haltestelle Frankenstadion von einer S-Bahn überfahren und getötet worden. −Foto: Daniel Karmann/dpa

Im Prozess um tödliche Stöße auf ein Nürnberger S-Bahn-Gleis sind am Mittwoch mehrjährige Jugendstrafen verhängt worden. Die Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth wertete die Taten der zwei 17-jährigen Angeklagten als Körperverletzung mit Todesfolge. Einer der Jugendlichen muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, der zweite drei Jahre und drei Monate.

Nach Überzeugung des Gerichts haben die beiden Männer Ende Januar nach einem Discobesuch drei 16-jährige Jugendliche bei einer körperlichen Auseinandersetzung am Bahnsteig der Station Frankenstadion ins Gleisbett gestoßen. Während sich ein Jugendlicher durch einen Sprung im letzten Moment retten konnte, wurden die zwei anderen jungen Männer von einem einfahrenden Zug überrollt und getötet.

Einer Forderung der Nebenklage nach einer Verurteilung wegen Totschlags folgte die Jugendkammer des Gerichts nicht. Die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass die Jugendlichen den herannahenden Zug auf dem mit Menschen gefüllten Bahnsteig zwingend wahrgenommen haben müssen. Deshalb liege kein Tötungsvorsatz vor. Den Angeklagten könne auch nicht vorgeworfen werden, den Tod ihrer beiden Kontrahenten billigend in Kauf genommen zu haben.

Angeklagte bestritten Tötungsabsicht

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und fünf Monate sowie drei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Die Verteidiger der beiden jungen Männer hielten Strafen von höchstens zwei Jahren Haft zur Bewährung für ausreichend. Sie bestritten bis zuletzt eine Tötungsabsicht. In Briefen entschuldigten sich ihre Mandanten bei den Familien der beiden getöteten Jugendlichen und zahlten an die als Nebenkläger auftretenden Familien Beträge von 10.000 Euro beziehungsweise 10.250 Euro. Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bundesweit sorgen Angriffe auf Bahnhöfen immer wieder für Entsetzen. Ende Oktober starb im Berliner U-Bahnhof Kottbusser Tor ein 30-Jähriger, der vor eine einfahrende U-Bahn gestoßen wurde. Im Juli war ein achtjähriger Junge im Frankfurter Hauptbahnhof von einem Mann vor einen einfahrenden ICE in den Tod gestoßen worden. Als Konsequenz daraus kündigten Bundesregierung und Bahn an, die Videoüberwachung an Bahnhöfen auszuweiten.

− dpa