Bayern hat die wöchentliche Corona-Testpflicht für Grenzgänger und Pendler bei der Einreise aus Risikogebieten teilweise gekippt. Auslöser war ein Gerichtsurteil.
Die Regeln seien "mit Blick auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs" aufzuheben beziehungsweise anzupassen gewesen, so das Gesundheitsministerium.
Was war passiert? Ein in Schwaben beheimateter Pendler, der zur Arbeit nach Österreich pendelte und die Testpflicht für rechtswidrig und einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU hielt, hat geklagt. Er habe argumentiert, dass eine wöchentliche Testpflicht infektiologisch zu bezweifeln sei, hieß es. Das Augsburger Verwaltungsgericht sei dem gefolgt und eine vom Freistaat dagegen eingelegte Beschwerde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München am Samstag abgewiesen worden.
Holetschek beruft sich auf Urteil
Allerdings habe es sich dabei lediglich um eine Einzelfallentscheidung gehandelt, die nur für den Kläger galt, hieß es gestern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dennoch hat der Freistaat nun gehandelt und die bayerische Pflicht für einen wöchentlichen Corona-Test für Pendler und Grenzgänger in beziehungsweise aus Risikogebieten aufgehoben. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) berief sich dabei gegenüber der PNP auf das Urteil.
Allerdings, und darauf wies am Mittwoch etwa das Landratsamt Berchtesgaden hin, verlange Österreich von Pendlern und Grenzgängern den Testnachweis weiterhin einmal pro Woche. Er entfällt damit lediglich auf bayerischer Seite.
Pflicht gilt weiter für Mutations- und Hochrisikogebiete
Und: Gekippt wurde die bayerische Testpflicht nur für einfache Risikogebiete. Für die Mutations- beziehungsweise Virusvariantengebiete sowie die Hochinzidenzgebiete, etwa Tschechien und das österreichische Tirol, gilt weiterhin unverändert die bundesweite Corona-Einreise-Verordnung.
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