Landkreis Regen
Testpflicht an Schulen bleibt bestehen

06.05.2021 | Stand 21.09.2023, 23:35 Uhr

−Symbolfoto: dpa

Schüler und Lehrer im Landkreis Regen müssen weiterhin zwei Mal wöchentlich auf Corona getestet werden. Einzig Genesene und Geimpfte sind davon befreit.

Zahlreiche Nachfragen bezüglich der Testpflicht für Schüler und Lehrer haben das Landratsamt laut einer Pressemitteilung erreicht. Eine Absetzung dieser sei vorerst nicht in Sicht. "Schüler und Lehrer müssen sich mindestens zwei Mal pro Woche auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen oder selbst testen", berichtet Landkreispressesprecher Heiko Langer.

Genesene und Geimpfte von Testpflicht ausgenommen

Von der Testpflicht ausgenommen sind lediglich Lehrer und Schüler, die zu den Genesenen zählen oder bereits einen vollen Impfschutz haben. Zudem muss die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurück liegen.
Ab wann man als Genesener zählt, wollen zudem viele Bürger wissen, so Langer. "Wer über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit SARS-CoV-2 verfügt, also ein positives PCR-Testergebnis hat, gilt als Genesener", so der Sprecher weiter. Die zugrundeliegende Testung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen.

Dabei muss der ehemals positive PCR-Test vorgelegt werden, ein Testat oder eine ärztliche Bestätigung über den Antikörpernachweis genügt nicht. Zusätzlich darf die Person keine typischen Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen und es darf keine aktuelle Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen werden.