Zwiesel/Viechtach
Teils mit 1G: Neue Besuchsregeln in Arberlandkliniken

26.11.2021 | Stand 22.09.2023, 1:59 Uhr

Beim Einlass in die Arberlandkliniken, hier in Zwiesel, wird kontrolliert, ob die Besucher geimpft bzw. genesen sind. Zudem müssen sie einen aktuellen Test vorweisen. −Foto: Schlenz

Nach dem Inkrafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten ab sofort erneut aktualisierte Besuchsregelungen in den Arberlandkliniken Zwiesel und Viechtach (Landkreis Regen).

Reguläre Patientenbesuche sind weiterhin nur nach der so genannten 2G-plus-Voraussetzung möglich. Für werdende Väter und die Begleitung Sterbender gilt jetzt die 1G-Regelung (getestet). Ein vorgelegter negativer PCR-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Vor Ort durchgeführte Selbsttests werden nicht akzeptiert.

Eine Übersicht über alle im Landkreis Regen anerkannten Teststellen ist auf der Internetseite des Landkreises Regen zu finden. "In Ausnahmefällen", so die Pressemitteilung der Kliniken vom Freitag, bestehe ausschließlich für Besucher und externe Dienstleister auch die Möglichkeit, sich zu nachfolgenden Zeiten in den klinikeigenen Teststationen testen zu lassen: Montag bis Freitag von 7 bis 9 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 14 bis 16 Uhr.

Das bleibt unverändert

Weiterhin bestehen bleiben die regulären Besuchszeiten von 14 bis 19 Uhr. Auch die Anzahl der Besucher pro Patient und Tag ist unverändert auf einen Besucher für maximal eine Stunde beschränkt. Nach wie vor werden auch die bisher gültigen Schutzmaßnahmen beibehalten, die unter anderem das Tragen einer FFP2-Maske für Besucher und ambulante Patienten in allen Klinikbereichen, konsequente Händehygiene sowie das Einhalten des Mindestabstands umfassen.

Ausnahmen gelten nach wie vor für den Besuch von Palliativpatienten, für werdende Väter sowie für den Besuch von minderjährigen Patienten. Die Begleitung Sterbender ist abweichend von der regulären Besuchszeit, jedoch im Rahmen der 1G-Regelung (getestet) jederzeit zulässig. Der Besuch von (werdenden) Vätern innerhalb der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe ist im Rahmen der 1G-Regelung täglich von 7 bis 19 Uhr möglich. Auch der Zutritt eines nicht geimpften/ nicht genesenen Angehörigen von minderjährigen Patienten kann weiterhin im Rahmen der 1G-Regelung zu den regulären Besuchszeiten erfolgen.

Für Begleitpersonen von Patienten, die im Rahmen eines Notfalls das Krankenhaus betreten, ist ungeachtet des Impfstatus der Zutritt mit FFP2-Maske möglich. Erlaubt ist aber nur eine Begleitperson.

− bbz